Q21.9: Angeborene Fehlbildung des Herzseptums, nicht näher bezeichnet

Ihre Herzscheidewand ist verändert. Das ist angeboren.

Das Herz pumpt Blut durch den Körper. Das Herz hat im Inneren 4 Hohlräume. Es gibt 2 Herzvorhöfe und 2 Herzkammern. Die beiden Herzvorhöfe und die beiden Herzkammern sind jeweils durch eine Scheidewand voneinander getrennt.

Eine veränderte Herzscheidewand kann bei der Entwicklung vom Herzen vor der Geburt entstehen. Es kann die Scheidewand zwischen den Herzvorhöfen oder zwischen den Herzkammern betroffen sein. Manchmal verschließt sich bei der Entwicklung vom Herzen zum Beispiel die Scheidewand nicht wie normalerweise. Durch eine veränderte Herzscheidewand wird der normale Blutfluss im Herzen verändert. Manchmal ist dadurch das Herz auch mehr belastet. Es kann sein, dass der Körper durch eine veränderte Herzscheidewand schlechter mit Blut versorgt wird.

Man kann dann ganz verschiedene Beschwerden haben. Manchmal hat man Luftnot oder man ist sehr schnell erschöpft. Es kann auch sein, dass die Haut, die Nägel oder die Finger verändert aussehen. Wenn man nur eine kleine Veränderung an der Herzscheidewand hat, dann kann man auch gar keine Beschwerden haben.

Zusatzkennzeichen

Auf ärztlichen Dokumenten wird der ICD-Code oft durch Buchstaben ergänzt, die die Sicherheit der Diagnose oder die betroffene Körperseite beschreiben.

  • G: Gesicherte Diagnose
  • V: Verdacht
  • Z: Zustand nach
  • A: Ausschluss
  • L: Links
  • R: Rechts
  • B: Beidseitig

Weitere Informationen

Hinweis

Diese Informationen dienen nicht der Selbstdiagnose und ersetzen keinesfalls die Beratung durch eine Ärztin oder einen Arzt. Wenn Sie einen entsprechenden ICD-Code auf einem persönlichen medizinischen Dokument finden, achten Sie auch auf Zusatzkennzeichen für die Diagnosesicherheit.
Ihre Ärztin oder Ihr Arzt hilft Ihnen bei gesundheitlichen Fragen weiter und erläutert Ihnen bei Bedarf die ICD-Diagnoseverschlüsselung im direkten Gespräch.

Quelle

Bereitgestellt von der „Was hab’ ich?“ gemeinnützigen GmbH im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG).