Q75.9: Angeborene Fehlbildung der Schädel- und Gesichtsschädelknochen, nicht näher bezeichnet
Es besteht eine angeborene Fehlbildung im Bereich der Schädelknochen oder der Knochen im Gesicht.
Das Gehirn ist von einer schützenden Knochenhülle umgeben. Diese Knochenhülle nennt man Schädel. Den oberen, seitlichen und hinteren Teil des Schädels bezeichnet man als Schädeldach. Das Schädeldach besteht aus mehreren Knochenplatten. Die Knochenplatten sind über die Schädelnähte miteinander verbunden. Der Gesichtsschädel besteht aus mehreren Knochen. Dazu gehören die Knochen im Bereich der Schläfen, der Nase, des Kiefer und des Mundes. Die Knochen des Gesichtsschädels geben dem Gesicht seine Form.
Während der Entwicklung im Mutterleib entstehen im Körper viele verschiedene Arten von Gewebe. Aus den verschiedenen Arten von Gewebe entwickeln sich die Organe und Körperteile. Wenn sich Gewebe nicht richtig entwickeln, kann es zu Fehlbildungen kommen.
Zusatzkennzeichen
Auf ärztlichen Dokumenten wird der ICD-Code oft durch Buchstaben ergänzt, die die Sicherheit der Diagnose oder die betroffene Körperseite beschreiben.
- G: Gesicherte Diagnose
- V: Verdacht
- Z: Zustand nach
- A: Ausschluss
- L: Links
- R: Rechts
- B: Beidseitig
Weitere Informationen
Quelle
Bereitgestellt von der „Was hab’ ich?“ gemeinnützigen GmbH im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG).