R87.5: Abnorme Befunde in Untersuchungsmaterialien aus den weiblichen Genitalorganen Abnorme mikrobiologische Befunde

Bei Ihnen wurde Flüssigkeit aus den weiblichen Geschlechtsorganen untersucht. In Ihrer Probe wurden Krankheits-Erreger nachgewiesen.

Zu den inneren weiblichen Geschlechtsorganen gehören die Gebärmutter, die Eileiter und die Eierstöcke. Auch die Scheide gehört zu den inneren Geschlechtsorganen und führt von der Gebärmutter nach außen. Zu den äußeren weiblichen Geschlechtsorganen gehören die Schamlippen, die Klitoris und die Haut um die Scheide herum. Es kann zum Beispiel sein, dass man bei Ihnen Flüssigkeit aus der Gebärmutter oder aus der Scheide untersucht hat.

Die Probe mit der untersuchten Flüssigkeit enthält normalerweise nur eine bestimmte Menge verschiedener Stoffe. Zu diesen Stoffen gehören zum Beispiel bestimmte Zellen oder bestimmte Proteine. Manchmal kann man in der Probe aber auch Stoffe oder Erreger nachweisen, die dort normalerweise nicht vorkommen.

In Ihrer Probe wurden Krankheits-Erreger nachgewiesen. Krankheits-Erreger können zum Beispiel eine Entzündung im Körper auslösen.

Zusatzkennzeichen

Auf ärztlichen Dokumenten wird der ICD-Code oft durch Buchstaben ergänzt, die die Sicherheit der Diagnose oder die betroffene Körperseite beschreiben.

  • G: Gesicherte Diagnose
  • V: Verdacht
  • Z: Zustand nach
  • A: Ausschluss
  • L: Links
  • R: Rechts
  • B: Beidseitig

Weitere Informationen

Hinweis

Diese Informationen dienen nicht der Selbstdiagnose und ersetzen keinesfalls die Beratung durch eine Ärztin oder einen Arzt. Wenn Sie einen entsprechenden ICD-Code auf einem persönlichen medizinischen Dokument finden, achten Sie auch auf Zusatzkennzeichen für die Diagnosesicherheit.
Ihre Ärztin oder Ihr Arzt hilft Ihnen bei gesundheitlichen Fragen weiter und erläutert Ihnen bei Bedarf die ICD-Diagnoseverschlüsselung im direkten Gespräch.

Quelle

Bereitgestellt von der „Was hab’ ich?“ gemeinnützigen GmbH im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG).