S99.8: Sonstige näher bezeichnete Verletzungen der Knöchelregion und des Fußes
Sie haben sich den Fuß verletzt.
Man kann sich zum Beispiel durch einen Unfall verletzen. An der betroffenen Stelle kann man Schmerzen haben. Manchmal kann man auch den Fuß nicht mehr richtig bewegen.
Zusatzkennzeichen
Auf ärztlichen Dokumenten wird der ICD-Code oft durch Buchstaben ergänzt, die die Sicherheit der Diagnose oder die betroffene Körperseite beschreiben.
- G: Gesicherte Diagnose
- V: Verdacht
- Z: Zustand nach
- A: Ausschluss
- L: Links
- R: Rechts
- B: Beidseitig
Weitere Informationen
Quelle
Bereitgestellt von der „Was hab’ ich?“ gemeinnützigen GmbH im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG).