U50.31: Mittelschwere motorische Funktionseinschränkung: Motorischer FIM: 43-58 Punkte
In der ersten Zeit Ihres Krankenhausaufenthalts waren Sie bei alltäglichen Handlungen auf Hilfe angewiesen.
In Ihrem Krankenhausaufenthalt wurde Ihre Fähigkeit eingeschätzt, im Alltag zurecht zu kommen. Dazu können verschiedene Handlungen beurteilt werden. Es wird beurteilt, ob man sich selbst versorgen kann. Darunter zählt zum Beispiel, ob man sich Nahrung zubereiten kann. Dazu gehört auch, ob man seinen Körper pflegen kann und ob man sich Kleidung anziehen kann. Es wird auch beurteilt, ob und wie man sich fortbewegen kann. Dazu gehört zum Beispiel, ob man Treppen benutzen kann oder ob man einen Rollstuhl braucht. Zusätzlich wird zum Beispiel auch beurteilt, ob man allein die Toilette benutzen kann. Es wird dann jeweils bewertet, ob man die Handlung selbstständig ausführen kann oder ob man dafür Hilfe benötigt.
Diese Fähigkeiten können sich bei Ihnen seit der ersten Zeit des Krankenhausaufenthalts verbessert oder verschlechtert haben.
Zusatzkennzeichen
Auf ärztlichen Dokumenten wird der ICD-Code oft durch Buchstaben ergänzt, die die Sicherheit der Diagnose oder die betroffene Körperseite beschreiben.
- G: Gesicherte Diagnose
- V: Verdacht
- Z: Zustand nach
- A: Ausschluss
- L: Links
- R: Rechts
- B: Beidseitig
Weitere Informationen
Quelle
Bereitgestellt von der „Was hab’ ich?“ gemeinnützigen GmbH im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG).