5-185.0:
Operationen an Ohrmuschel und äußerem Gehörgang: Konstruktion und Rekonstruktion des äußeren Gehörganges: Erweiterung (z.B. bei Gehörgangsstenose)
Bei Ihnen wurde durch eine Operation der äußere Gehörgang erweitert.
Das Ohr ist ein Sinnesorgan, mit dem man hören und das Gleichgewicht halten kann. Im Ohr unterscheidet man 3 Bereiche: das äußere Ohr, das Mittelohr und das Innenohr. Das äußere Ohr beginnt an der Ohrmuschel und geht dann in den äußeren Gehörgang über. Das Ende des äußeren Gehörgangs wird durch eine dünne Hautschicht verschlossen. Diese Hautschicht nennt man Trommelfell.
Zusatzkennzeichen
OPS-Codes werden bei Bedarf durch Buchstaben für die betroffene Körperseite ergänzt.
- L: Links
- R: Rechts
- B: Beidseitig
Weitere Informationen
Quelle
Bereitgestellt von der „Was hab’ ich?“ gemeinnützigen GmbH im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG).