8-711.11:

Maschinelle Beatmung und Atemunterstützung über Maske oder Tubus und Beatmungsentwöhnung: Maschinelle Beatmung und Atemunterstützung bei Neugeborenen und Säuglingen: Kontrollierte Beatmung: Bei Säuglingen (29. bis 365. Lebenstag)

Sie wurden beatmet.

Man braucht die Lunge, um zu atmen. Beim Einatmen gelangt Sauerstoff in die Lunge und reichert sich dort im Blut an. Dieses Blut fließt dann zum Herzen. Das Herz pumpt das sauerstoffreiche Blut dann in den Körper. Dadurch werden alle Organe mit Sauerstoff versorgt.

Sie wurden beatmet, damit genügend Sauerstoff in Ihren Körper gelangt. Zur Beatmung wird häufig ein Schlauch in die Luftröhre eingebracht. Der Schlauch wird an ein Beatmungs-Gerät angeschlossen. Dieses Gerät übernimmt vollständig die normale Atem-Arbeit. Dazu bläst das Gerät in einem vorgegebenen Takt sauerstoffreiche Luft in die Lunge.

Zusatzkennzeichen

OPS-Codes werden bei Bedarf durch Buchstaben für die betroffene Körperseite ergänzt.

  • L: Links
  • R: Rechts
  • B: Beidseitig

Weitere Informationen

Hinweis

Ihre Ärztin oder Ihr Arzt hilft Ihnen bei gesundheitlichen Fragen weiter und erläutert Ihnen bei Bedarf die OPS-Verschlüsselung im direkten Gespräch.

Quelle

Bereitgestellt von der „Was hab’ ich?“ gemeinnützigen GmbH im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG).