9-401.02:
Psychosoziale, psychosomatische und neuropsychologische Therapie: Psychosoziale Interventionen: Sozialrechtliche Beratung: Mehr als 4 Stunden
Sie wurden zu sozialrechtlichen Themen beraten.
Beratungen zu sozialrechtlichen Themen finden in der Regel vor der Entlassung aus dem Krankenhaus statt. Man kann zum Beispiel Informationen zu Möglichkeiten der weiteren Versorgung und finanziellen Unterstützung erhalten. Manchmal wird die weitere Versorgung dann auch schon geplant und in die Wege geleitet. Bei derartigen Beratungen werden häufig die Angehörigen mit einbezogen.
Zusatzkennzeichen
OPS-Codes werden bei Bedarf durch Buchstaben für die betroffene Körperseite ergänzt.
- L: Links
- R: Rechts
- B: Beidseitig
Weitere Informationen
Quelle
Bereitgestellt von der „Was hab’ ich?“ gemeinnützigen GmbH im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG).