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Pflegebedürftigkeit und teilstationäre pädiatrische Behandlung: Pflegebedürftigkeit

Hinweis

Ihre Ärztin oder Ihr Arzt hilft Ihnen bei gesundheitlichen Fragen weiter und erläutert Ihnen bei Bedarf die OPS-Verschlüsselung im direkten Gespräch.

Quelle

Bereitgestellt von der „Was hab’ ich?“ gemeinnützigen GmbH im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG).