A80.0: Akute paralytische Poliomyelitis durch Impfvirus
Sie haben die Kinderlähmung.
Die Kinderlähmung wird durch Viren verursacht. Diese Viren kommen vereinzelt in einigen Ländern Afrikas und Südasiens vor. Man kann sich anstecken, wenn man mit dem Speichel oder den Ausscheidungen erkrankter Personen in Kontakt kommt.
Man kann auch durch Impfviren krank werden. Wenn jemand mit Impfviren geimpft wurde, kann diese Person anschließend für einige Zeit auch Impfviren ausscheiden. Impfviren haben weniger krank machende Eigenschaften. Beim Impfen soll das Abwehrsystem durch den Kontakt mit Impfviren einen Schutz aufbauen. Der Schutz kann dann auch gegen Viren wirken, die sehr krank machen können. In Deutschland werden zum Impfen nur noch abgetötete Viren verwendet. Impfviren können trotzdem auch in Deutschland auftreten.
Ihre Beschwerden werden durch Impfviren verursacht. Es kann sein, dass man durch die Kinderlähmung nur leichte Beschwerden hat. Bei einem leichten Verlauf kann man zum Beispiel Kopfschmerzen, Fieber oder Halsschmerzen haben. Es kann auch sein, dass man sich übergeben muss. Bei manchen Menschen kommt es aber auch zu einer Entzündung der Hirnhäute. Außen auf dem Gehirn und dem Rückenmark liegen 3 dünne Hirnhäute. Ganz außen liegt eine harte Haut. Darunter liegen 2 weiche Häute. Bei einer Entzündung der Hirnhäute kann man einen steifen Nacken und starke Kopfschmerzen haben.
Sie haben durch die Krankheit eine Lähmung entwickelt. Bei einer Lähmung kann man den betroffenen Abschnitt des Körpers nicht mehr durch Muskelkraft bewegen. Die Lähmungen können zum Beispiel die Muskulatur von Armen, Beinen und dem Gesicht betreffen. Es können aber auch Muskeln gelähmt sein, die man zum Sprechen, Schlucken oder Atmen benötigt. Darüber hinaus können auch Gefühlsstörungen der Haut auftreten.
Zusatzkennzeichen
Auf ärztlichen Dokumenten wird der ICD-Code oft durch Buchstaben ergänzt, die die Sicherheit der Diagnose oder die betroffene Körperseite beschreiben.
- G: Gesicherte Diagnose
- V: Verdacht
- Z: Zustand nach
- A: Ausschluss
- L: Links
- R: Rechts
- B: Beidseitig
Weitere Informationen
Quelle
Bereitgestellt von der „Was hab’ ich?“ gemeinnützigen GmbH im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG).