D25.1: Intramurales Leiomyom des Uterus

Bei Ihnen hat sich neues Gewebe in der Gebärmutter gebildet. Das neue Gewebe ist gutartig.

Wenn sich Gewebe in einem Organ neu bildet, dann nennt man das Tumor. Das Gewebe im Körper besteht aus Zellen. Bei einer Tumor-Erkrankung vermehren sich die Zellen stärker als normalerweise. Dadurch bildet sich neues Gewebe. Ein Tumor kann gutartig oder bösartig sein. Gutartige Tumoren zerstören das gesunde Gewebe nicht und breiten sich nicht im ganzen Körper aus.

Die Wand der Gebärmutter besteht hauptsächlich aus Muskeln. Außen umgibt eine dünne Haut die Gebärmutter. Innen wird die Gebärmutter durch Schleimhaut ausgekleidet. Bei Ihnen hat sich ein Tumor in der Gebärmutter gebildet. Der Tumor ist in der Muskelschicht von der Gebärmutter.

Manchmal verliert man durch einen Tumor in der Gebärmutter zum Beispiel mehr Blut bei der Regelblutung als normalerweise. Man kann auch Blut aus der Scheide verlieren, wenn man gerade keine Regelblutung hat. Manchmal kann der Tumor auch auf andere Organe wie zum Beispiel die Harnblase drücken. Dann hat man möglicherweise Probleme beim Wasserlassen. Man kann auch Schmerzen haben. Manchmal hat man aber auch keine Beschwerden.

Zusatzkennzeichen

Auf ärztlichen Dokumenten wird der ICD-Code oft durch Buchstaben ergänzt, die die Sicherheit der Diagnose oder die betroffene Körperseite beschreiben.

  • G: Gesicherte Diagnose
  • V: Verdacht
  • Z: Zustand nach
  • A: Ausschluss
  • L: Links
  • R: Rechts
  • B: Beidseitig

Weitere Informationen

Hinweis

Diese Informationen dienen nicht der Selbstdiagnose und ersetzen keinesfalls die Beratung durch eine Ärztin oder einen Arzt. Wenn Sie einen entsprechenden ICD-Code auf einem persönlichen medizinischen Dokument finden, achten Sie auch auf Zusatzkennzeichen für die Diagnosesicherheit.
Ihre Ärztin oder Ihr Arzt hilft Ihnen bei gesundheitlichen Fragen weiter und erläutert Ihnen bei Bedarf die ICD-Diagnoseverschlüsselung im direkten Gespräch.

Quelle

Bereitgestellt von der „Was hab’ ich?“ gemeinnützigen GmbH im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG).