F55.9: Schädlicher Gebrauch von nichtabhängigkeitserzeugenden Substanzen: Nicht näher bezeichnete Substanz
Sie haben ein starkes Verlangen nach einer bestimmten Substanz. Sie schaden sich dadurch gesundheitlich.
Sie nehmen eine bestimmte Substanz ein, obwohl Sie es nicht müssen. Es kann sein, dass Ihnen die bestimmte Substanz am Anfang verordnet worden ist. Jetzt brauchen Sie die Substanz eigentlich nicht mehr. Sie nehmen die Substanz trotzdem weiter ein. Durch die Einnahme kann man sich körperlich schaden. Wenn versucht wird von der Einnahme der Substanz abzuraten, dann will man das meist nicht akzeptieren.
Zusatzkennzeichen
Auf ärztlichen Dokumenten wird der ICD-Code oft durch Buchstaben ergänzt, die die Sicherheit der Diagnose oder die betroffene Körperseite beschreiben.
- G: Gesicherte Diagnose
- V: Verdacht
- Z: Zustand nach
- A: Ausschluss
- L: Links
- R: Rechts
- B: Beidseitig
Weitere Informationen
Quelle
Bereitgestellt von der „Was hab’ ich?“ gemeinnützigen GmbH im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG).