H33.4: Traktionsablösung der Netzhaut

Die Netzhaut in Ihrem Auge hat sich abgelöst.

Die Netzhaut ist eine Schicht innen im Auge. Sie enthält viele Sinneszellen, die Licht wahrnehmen können. Es gibt Sinneszellen für Farben und Sinneszellen für hell und dunkel. Die Sinneszellen geben die Informationen an die Nervenzellen des Sehnerven weiter.

Der Glaskörper im Auge besteht aus einer durchsichtigen, gelartigen Flüssigkeit. Er ist von einer dünnen Haut umgeben und füllt den gesamten hinteren Bereich des Auges aus. Auf diese Weise gibt er dem Auge seine Form. An einigen Stellen ist der Glaskörper mit der Netzhaut verbunden. Im Alter kann der Glaskörper schrumpfen und dabei an der Netzhaut ziehen. Dadurch kann die Netzhaut einreißen. Wenn die Netzhaut einreißt, dann kann durch das Loch in der Netzhaut Flüssigkeit eindringen. Wenn Flüssigkeit in die Netzhaut gelangt, dann kann sie sich ablösen.

Bei einer Netzhautablösung hat man normalerweise keine Schmerzen. Häufig nimmt man zunächst Lichtblitze oder kleine schwarze Punkte wahr. Wenn sich die Netzhaut weiter ablöst, dann schiebt sich eine Art Schatten ins Blickfeld. Wenn sich die Netzhaut vollständig ablöst, dann kann man blind werden.

Zusatzkennzeichen

Auf ärztlichen Dokumenten wird der ICD-Code oft durch Buchstaben ergänzt, die die Sicherheit der Diagnose oder die betroffene Körperseite beschreiben.

  • G: Gesicherte Diagnose
  • V: Verdacht
  • Z: Zustand nach
  • A: Ausschluss
  • L: Links
  • R: Rechts
  • B: Beidseitig

Weitere Informationen

Hinweis

Diese Informationen dienen nicht der Selbstdiagnose und ersetzen keinesfalls die Beratung durch eine Ärztin oder einen Arzt. Wenn Sie einen entsprechenden ICD-Code auf einem persönlichen medizinischen Dokument finden, achten Sie auch auf Zusatzkennzeichen für die Diagnosesicherheit.
Ihre Ärztin oder Ihr Arzt hilft Ihnen bei gesundheitlichen Fragen weiter und erläutert Ihnen bei Bedarf die ICD-Diagnoseverschlüsselung im direkten Gespräch.

Quelle

Bereitgestellt von der „Was hab’ ich?“ gemeinnützigen GmbH im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG).