I15.11: Hypertonie als Folge von sonstigen Nierenkrankheiten Mit Angabe einer hypertensiven Krise
Sie haben Bluthochdruck. Ihr Blutdruck ist aktuell sehr stark angestiegen.
Das Herz pumpt das Blut durch die Schlagadern in alle Bereiche des Körpers. Der Druck in den Schlagadern muss hoch genug sein, damit alle Organe genügend Blut erhalten. Andererseits kann ein zu hoher Blutdruck schädlich für das Herz, die Nieren oder andere Organe sein. Der Blutdruck steigt bei Belastung natürlicherweise an. In der Nacht sinkt der Blutdruck normalerweise ab.
Der Messwert für den Blutdruck besteht immer aus zwei Zahlen. Die erste Zahl ist der größte Druck in den Schlagadern. Er entsteht, wenn das Herz das Blut hinauspumpt. Der zweite Wert ist der niedrigste Druck in den Schlagadern. Er besteht, wenn sich das Herz gerade wieder mit Blut füllt. Ein normaler Blutdruck kann etwa bei 120 zu 80 liegen. Je nach Alter oder Vorerkrankungen kann ein normaler Blutdruck auch etwas höher oder niedriger sein.
Bei Bluthochdruck ist der Blutdruck in den Schlagadern über einen längeren Zeitraum zu hoch. Die Nieren bilden Botenstoffe, die den Blutdruck beeinflussen. Sie haben eine Nierenerkrankung. Dadurch werden mehr Botenstoffe in der Niere gebildet. Diese Botenstoffe sorgen dafür, dass der Blutdruck im Körper steigt.
Der Bluthochdruck macht am Anfang oft keine oder nur wenig spürbare Beschwerden. Wenn der Blutdruck dauerhaft erhöht ist, dann können mit der Zeit Blutgefäße und Organe geschädigt werden. Besonders das Herz und die Nieren können davon betroffen sein.
Wenn der Blutdruck kurzfristig sehr stark ansteigt, dann können Kopfschmerzen, Nasenbluten, Schwindel oder Brustschmerzen auftreten. Es können dann auch innerhalb kürzerer Zeit Organe wie das Herz oder das Gehirn geschädigt werden.
Zusatzkennzeichen
Auf ärztlichen Dokumenten wird der ICD-Code oft durch Buchstaben ergänzt, die die Sicherheit der Diagnose oder die betroffene Körperseite beschreiben.
- G: Gesicherte Diagnose
- V: Verdacht
- Z: Zustand nach
- A: Ausschluss
- L: Links
- R: Rechts
- B: Beidseitig
Weitere Informationen
Quelle
Bereitgestellt von der „Was hab’ ich?“ gemeinnützigen GmbH im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG).