M19.21: Sonstige sekundäre Arthrose Schulterregion

Sie haben Arthrose an der Schulter oder am Schlüsselbein.

Im Bereich der Schulter gibt es 3 Knochen und 2 Gelenke. Die Knochen sind das Schlüsselbein, das Schulterblatt und der Oberarm-Knochen. Das Schultergelenk verbindet den Oberarm-Knochen mit dem Schulterblatt. Ein zweites Gelenk verbindet das Schulterblatt mit dem Schlüsselbein. Das Schlüsselbein ist außerdem über ein weiteres Gelenk mit dem Brustbein verbunden.

Bei einer Arthrose ist der Knorpel im Gelenk abgenutzt. Knorpel bedeckt die Enden der Knochen, die im Gelenk miteinander verbunden sind. Er verhindert durch seine glatte Oberfläche, dass die Knochen aneinander reiben. Mit zunehmendem Alter kann sich der Knorpel abnutzen. Das kann schneller passieren, wenn ein Gelenk stärker als normal belastet wird.

Die Arthrose an der Schulter oder am Schlüsselbein wurde bei Ihnen durch eine andere Erkrankung verursacht. Das kann zum Beispiel eine Fehlstellung der Knochen oder eine Entzündung im Gelenk gewesen sein.

Bei einer Arthrose kann es zu typischen Beschwerden kommen, zum Beispiel zu Schmerzen im Gelenk. Es kann auch sein, dass man das Gelenk nicht mehr normal bewegen kann.

Zusatzkennzeichen

Auf ärztlichen Dokumenten wird der ICD-Code oft durch Buchstaben ergänzt, die die Sicherheit der Diagnose oder die betroffene Körperseite beschreiben.

  • G: Gesicherte Diagnose
  • V: Verdacht
  • Z: Zustand nach
  • A: Ausschluss
  • L: Links
  • R: Rechts
  • B: Beidseitig

Weitere Informationen

Hinweis

Diese Informationen dienen nicht der Selbstdiagnose und ersetzen keinesfalls die Beratung durch eine Ärztin oder einen Arzt. Wenn Sie einen entsprechenden ICD-Code auf einem persönlichen medizinischen Dokument finden, achten Sie auch auf Zusatzkennzeichen für die Diagnosesicherheit.
Ihre Ärztin oder Ihr Arzt hilft Ihnen bei gesundheitlichen Fragen weiter und erläutert Ihnen bei Bedarf die ICD-Diagnoseverschlüsselung im direkten Gespräch.

Quelle

Bereitgestellt von der „Was hab’ ich?“ gemeinnützigen GmbH im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG).