P11.51: Geburtsverletzung der Wirbelsäule und des Rückenmarkes: Mit chronischer Querschnittlähmung

Bei Ihnen wurden während der Geburt die Wirbelsäule und das Rückenmark verletzt.

Die Wirbelsäule besteht aus den einzelnen Wirbeln. Zwischen 2 Wirbeln liegt jeweils eine Bandscheibe. Das Rückenmark befindet sich in der Wirbelsäule. Das Rückenmark besteht aus Nervenfasern. Über die Nervenfasern tauscht das Gehirn Informationen mit den Organen, der Haut und den Muskeln aus.

Wenn es bei der Geburt zu Schwierigkeiten kommt, kann der Einsatz einer Geburtszange notwendig sein. Dann kann eine Verletzung der Wirbelsäule und des Rückenmarks beim Kind entstehen. Das ist zum Beispiel bei einer Beckenendlage der Fall. Bei einer Beckenendlage liegt das Kind nicht mit dem Kopf nach unten. Das Kind liegt mit dem Kopf nach oben. Unten liegen dann andere Körperteile wie der Steiß, die Füße oder die Knie. Auch bei einem Kaiserschnitt kann es passieren, dass Wirbelsäule und Rückenmark beim Kind verletzt werden.

Je nachdem auf welcher Höhe das Rückenmark geschädigt wurde, können verschiedene Beschwerden auftreten. Man kann Arme oder Beine möglicherweise nicht richtig bewegen. Es kann auch sein, dass man an bestimmten Bereichen der Haut weniger oder gar nichts spürt. Möglicherweise hat man Probleme mit dem Wasserlassen oder Stuhlgang. Wenn das Rückenmark sehr weit oben am Hals verletzt ist, können auch Probleme mit der Atmung bestehen.

Zusatzkennzeichen

Auf ärztlichen Dokumenten wird der ICD-Code oft durch Buchstaben ergänzt, die die Sicherheit der Diagnose oder die betroffene Körperseite beschreiben.

  • G: Gesicherte Diagnose
  • V: Verdacht
  • Z: Zustand nach
  • A: Ausschluss
  • L: Links
  • R: Rechts
  • B: Beidseitig

Weitere Informationen

Hinweis

Diese Informationen dienen nicht der Selbstdiagnose und ersetzen keinesfalls die Beratung durch eine Ärztin oder einen Arzt. Wenn Sie einen entsprechenden ICD-Code auf einem persönlichen medizinischen Dokument finden, achten Sie auch auf Zusatzkennzeichen für die Diagnosesicherheit.
Ihre Ärztin oder Ihr Arzt hilft Ihnen bei gesundheitlichen Fragen weiter und erläutert Ihnen bei Bedarf die ICD-Diagnoseverschlüsselung im direkten Gespräch.

Quelle

Bereitgestellt von der „Was hab’ ich?“ gemeinnützigen GmbH im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG).