ICD-Code Q16: Angeborene Fehlbildungen des Ohres, die eine Beeinträchtigung des Hörvermögens verursachen
- Q16.0 Angeborenes Fehlen der Ohrmuschel
- Q16.1 Angeborene(s) Fehlen, Atresie und Striktur des (äußeren) Gehörganges
- Q16.2 Fehlen der Tuba auditiva (angeboren)
- Q16.3 Angeborene Fehlbildung der Gehörknöchelchen
- Q16.4 Sonstige angeborene Fehlbildungen des Mittelohres
- Q16.5 Angeborene Fehlbildung des Innenohres
- Q16.9 Angeborene Fehlbildung des Ohres als Ursache einer Beeinträchtigung des Hörvermögens, nicht näher bezeichnet
Holen Sie sich bei Fragen ärztlichen Rat!
Diese Informationen dienen nicht der Selbstdiagnose und ersetzen keinesfalls die Beratung durch eine Ärztin oder einen Arzt. Wenn Sie einen entsprechenden ICD-Code auf einem persönlichen medizinischen Dokument finden, achten Sie auch auf Zusatzkennzeichen für die Diagnosesicherheit. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt hilft Ihnen bei gesundheitlichen Fragen weiter und erläutert Ihnen bei Bedarf die ICD-Diagnoseverschlüsselung im direkten Gespräch.
Zusatzkennzeichen
Auf ärztlichen Dokumenten wird der ICD-Code oft durch Buchstaben ergänzt, die die Sicherheit der Diagnose oder die betroffene Körperseite beschreiben.
- G: Gesicherte Diagnose
- V: Verdacht
- Z: Zustand nach
- A: Ausschluss
- L: Links
- R: Rechts
- B: Beidseitig
Quelle
Die Erläuterungen der ICD- und OPS-Codes werden bereitgestellt von der „Was hab’ ich?” gemeinnützigen GmbH im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG).