Q16.0: Angeborenes Fehlen der Ohrmuschel
An Ihrem Ohr hat sich die Ohrmuschel nicht ausgebildet.
Das Ohr ist ein Sinnesorgan, mit dem man hören und das Gleichgewicht halten kann. Im Ohr unterscheidet man 3 Bereiche: das äußere Ohr, das Mittelohr und das Innenohr. Das äußere Ohr beginnt an der Ohrmuschel und geht dann in den äußeren Gehörgang über. Das Ende des äußeren Gehörgangs wird durch eine dünne Hautschicht verschlossen. Diese Hautschicht nennt man Trommelfell.
Während der Entwicklung im Mutterleib entstehen im Körper viele verschiedene Arten von Gewebe. Aus den verschiedenen Arten von Gewebe entwickeln sich die Organe und Körperteile. Wenn die Entwicklung des Kindes im Mutterleib gestört ist, kann es zu Fehlbildungen kommen. Bei bestimmten mütterlichen oder kindlichen Erkrankungen kann die Ohrmuschel nicht angelegt sein.
Dann kann die Ohrmuschel fehlen oder sich nicht vollständig ausbilden. Fehlbildungen am Ohr können dazu führen, dass man mit dem betroffenen Ohr schlechter oder gar nichts hört.
Zusatzkennzeichen
Auf ärztlichen Dokumenten wird der ICD-Code oft durch Buchstaben ergänzt, die die Sicherheit der Diagnose oder die betroffene Körperseite beschreiben.
- G: Gesicherte Diagnose
- V: Verdacht
- Z: Zustand nach
- A: Ausschluss
- L: Links
- R: Rechts
- B: Beidseitig
Weitere Informationen
Quelle
Bereitgestellt von der „Was hab’ ich?“ gemeinnützigen GmbH im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG).