Q16.1: Angeborene(s) Fehlen, Atresie und Striktur des (äußeren) Gehörganges

Sie haben eine angeborene Fehlbildung des äußeren Gehörgangs.

Das Ohr ist ein Sinnesorgan, mit dem man hören und das Gleichgewicht halten kann. Im Ohr unterscheidet man 3 Bereiche: das äußere Ohr, das Mittelohr und das Innenohr. Das äußere Ohr beginnt an der Ohrmuschel und geht dann in den äußeren Gehörgang über. Das Ende des äußeren Gehörgangs wird durch eine dünne Hautschicht verschlossen. Diese Hautschicht nennt man Trommelfell.

Während der Entwicklung im Mutterleib entstehen im Körper viele verschiedene Arten von Gewebe. Aus den verschiedenen Arten von Gewebe entwickeln sich die Organe und Körperteile. Wenn die Entwicklung des Kindes im Mutterleib gestört ist, kann es zu Fehlbildungen kommen.

Dann kann der äußere Gehörgang fehlen oder eine veränderte Form haben. Dadurch kann der Gehörgang zum Beispiel zu eng oder komplett verschlossen sein. Fehlbildungen am Ohr können dazu führen, dass man mit dem betroffenen Ohr schlechter oder gar nichts hört.

Zusatzkennzeichen

Auf ärztlichen Dokumenten wird der ICD-Code oft durch Buchstaben ergänzt, die die Sicherheit der Diagnose oder die betroffene Körperseite beschreiben.

  • G: Gesicherte Diagnose
  • V: Verdacht
  • Z: Zustand nach
  • A: Ausschluss
  • L: Links
  • R: Rechts
  • B: Beidseitig

Weitere Informationen

Hinweis

Diese Informationen dienen nicht der Selbstdiagnose und ersetzen keinesfalls die Beratung durch eine Ärztin oder einen Arzt. Wenn Sie einen entsprechenden ICD-Code auf einem persönlichen medizinischen Dokument finden, achten Sie auch auf Zusatzkennzeichen für die Diagnosesicherheit.
Ihre Ärztin oder Ihr Arzt hilft Ihnen bei gesundheitlichen Fragen weiter und erläutert Ihnen bei Bedarf die ICD-Diagnoseverschlüsselung im direkten Gespräch.

Quelle

Bereitgestellt von der „Was hab’ ich?“ gemeinnützigen GmbH im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG).