Q20.0: Truncus arteriosus communis
Ihre Hauptschlagader und Ihre Lungenschlagader sind miteinander verwachsen. Das ist bei Ihnen angeboren.
Das Herz pumpt Blut durch den Körper. Das Herz hat im Inneren 4 Hohlräume. Es gibt 2 Herzvorhöfe und 2 Herzkammern. Die beiden Herzvorhöfe und die beiden Herzkammern sind jeweils durch eine Scheidewand voneinander getrennt. Aus dem Herzen kommen große, wichtige Blutgefäße. Die Hauptschlagader aus der linken Herzkammer versorgt den ganzen Körper mit sauerstoffreichem Blut. Über die Lungenschlagader aus der rechten Herzkammer gelangt sauerstoffarmes Blut in die Lunge. In der Lunge wird das Blut dann mit Sauerstoff angereichert.
Normalerweise trennen sich während der Entwicklung vor der Geburt die Hauptschlagader und die Lungenschlagader voneinander. Bei Ihnen sind die Hauptschlagader und die Lungenschlagader noch miteinander verwachsen. Die genaue Ursache dafür kennt man nicht. Bei Ihnen kommt also nur ein großes Blutgefäß aus den Herzkammern. Sie haben außerdem ein Loch in der Herzscheidewand zwischen den Herzkammern. Dadurch fließt das Blut aus beiden Herzkammern sowohl in Ihre Lunge als auch in Ihren Körper. Dieses Blut ist eine Mischung aus sauerstoffarmem und sauerstoffreichem Blut.
Bei diesem Herzfehler wird der Körper nicht ausreichend mit Sauerstoff versorgt. Die Haut erscheint dadurch bläulich. Das Herz und die Lunge werden durch den veränderten Blutfluss außerdem stärker belastet als normalerweise. Dadurch kann man verschiedene Beschwerden haben. Häufig atmet man schnell und hat Luftnot. Das Herz schlägt meistens sehr schnell und unregelmäßig. Die Beschwerden können schon kurz nach der Geburt beginnen.
Zusatzkennzeichen
Auf ärztlichen Dokumenten wird der ICD-Code oft durch Buchstaben ergänzt, die die Sicherheit der Diagnose oder die betroffene Körperseite beschreiben.
- G: Gesicherte Diagnose
- V: Verdacht
- Z: Zustand nach
- A: Ausschluss
- L: Links
- R: Rechts
- B: Beidseitig
Weitere Informationen
Quelle
Bereitgestellt von der „Was hab’ ich?“ gemeinnützigen GmbH im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG).