S31.83: Offene Wunde (jeder Teil des Abdomens, der Lumbosakralgegend und des Beckens) mit Verbindung zu einer intraabdominalen Verletzung
Sie haben eine Verletzung im Bereich zwischen der Bauchhöhle und dem Rücken.
Im Bauch liegen viele wichtige Organe und Gewebe. Wenn der Bauch verletzt wird, dann können auch diese Organe oder Gewebe verletzt werden. Der Bauch kann zum Beispiel durch einen Unfall oder durch einen Schlag verletzt werden.
Die Bauchorgane liegen in der Bauchhöhle. Die Bauchhöhle ist innen mit einer dünnen Haut bedeckt. Diese dünne Haut umgibt auch alle Organe im Bauch. Durch diese dünne Haut sind die Organe gegeneinander verschieblich. Zwischen der dünnen Haut der Bauchhöhle und dem Rücken gibt es einen Raum, in dem viel Bindegewebe und Fett enthalten ist. In diesem Raum liegen zum Beispiel die Nieren, die Bauchspeicheldrüse, ein Teil vom Dickdarm und die Hauptschlagader. Sie haben eine Verletzung der Organe oder des Gewebes im Raum zwischen der dünnen Haut der Bauchhöhle und dem Rücken.
Wenn Gewebe im Bereich zwischen der Bauchhöhle und dem Rücken verletzt wurde, dann kann man verschiedene Beschwerden haben. Die Beschwerden sind vom Ausmaß der Schädigung abhängig. Man kann zum Beispiel Schmerzen im Bauch haben.
Es kann auch sein, dass ein verletztes Organ oder verletztes Gewebe blutet. Manchmal sammelt sich Blut im Organ oder im Gewebe an. Wenn es stark blutet, dann kann man Probleme mit dem Kreislauf haben. Das kann manchmal lebensbedrohlich sein.
Als Ihr Bauch verletzt wurde, ist auch eine Wunde am Bauch entstanden. Dann können zum Beispiel Krankheits-Erreger in den Bauch eindringen. Dadurch kann sich Gewebe im Bauch entzünden.
Zusatzkennzeichen
Auf ärztlichen Dokumenten wird der ICD-Code oft durch Buchstaben ergänzt, die die Sicherheit der Diagnose oder die betroffene Körperseite beschreiben.
- G: Gesicherte Diagnose
- V: Verdacht
- Z: Zustand nach
- A: Ausschluss
- L: Links
- R: Rechts
- B: Beidseitig
Weitere Informationen
Quelle
Bereitgestellt von der „Was hab’ ich?“ gemeinnützigen GmbH im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG).