S69.8: Sonstige näher bezeichnete Verletzungen des Handgelenkes und der Hand
Sie haben sich die Hand verletzt.
Man kann sich zum Beispiel durch einen Unfall verletzen. An der betroffenen Stelle kann man Schmerzen haben. Manchmal kann man auch die Hand nicht mehr richtig bewegen.
Zusatzkennzeichen
Auf ärztlichen Dokumenten wird der ICD-Code oft durch Buchstaben ergänzt, die die Sicherheit der Diagnose oder die betroffene Körperseite beschreiben.
- G: Gesicherte Diagnose
- V: Verdacht
- Z: Zustand nach
- A: Ausschluss
- L: Links
- R: Rechts
- B: Beidseitig
Weitere Informationen
Quelle
Bereitgestellt von der „Was hab’ ich?“ gemeinnützigen GmbH im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG).