T75.0: Schäden durch Blitzschlag

Bei Ihnen ist ein gesundheitlicher Schaden durch einen Blitzschlag entstanden.

Man kann durch einen Blitz geschädigt werden, wenn man direkt getroffen wird. Es kann aber auch zu einem gesundheitlichen Schaden kommen, wenn man sich in der Nähe eines Blitzschlags befindet.

Durch einen Blitzschlag können unterschiedliche gesundheitliche Schäden entstehen. Beispielsweise kann es zu Verbrennungen an der Haut oder den Haaren kommen. Möglicherweise schlägt das Herz nach dem Blitzschlag zu schnell, zu langsam oder unregelmäßig. Außerdem können das Gehirn oder die Lunge geschädigt werden. Es kann auch sein, dass man durch den Blitzschlag bewusstlos wird. Man kann zudem einen Kreislauf-Schock bekommen. Bei einem Kreislauf-Schock hat man starke Probleme mit dem Blut-Kreislauf. Dadurch werden manche Bereiche des Körpers nicht mehr ausreichend mit Blut versorgt.

Gesundheitliche Schäden können ebenfalls durch die Wucht und die Druckwelle des Blitzschlags entstehen. Es kann beispielsweise passieren, dass durch die Druckwelle das Trommelfell in den Ohren reißt. Das Trommelfell ist eine dünne Haut im Ohr. Das Trommelfell leitet Schallwellen im Ohr weiter. Die Augen können ebenfalls geschädigt werden.

Zusatzkennzeichen

Auf ärztlichen Dokumenten wird der ICD-Code oft durch Buchstaben ergänzt, die die Sicherheit der Diagnose oder die betroffene Körperseite beschreiben.

  • G: Gesicherte Diagnose
  • V: Verdacht
  • Z: Zustand nach
  • A: Ausschluss
  • L: Links
  • R: Rechts
  • B: Beidseitig

Weitere Informationen

Hinweis

Diese Informationen dienen nicht der Selbstdiagnose und ersetzen keinesfalls die Beratung durch eine Ärztin oder einen Arzt. Wenn Sie einen entsprechenden ICD-Code auf einem persönlichen medizinischen Dokument finden, achten Sie auch auf Zusatzkennzeichen für die Diagnosesicherheit.
Ihre Ärztin oder Ihr Arzt hilft Ihnen bei gesundheitlichen Fragen weiter und erläutert Ihnen bei Bedarf die ICD-Diagnoseverschlüsselung im direkten Gespräch.

Quelle

Bereitgestellt von der „Was hab’ ich?“ gemeinnützigen GmbH im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG).