T87.2: Komplikationen durch sonstigen replantierten Körperteil

Bei Ihnen sind gesundheitliche Probleme nach der Wiederherstellung bestimmter Körperteile aufgetreten.

Wenn Teile des Körpers beispielsweise durch eine Verletzung abgetrennt wurden, kann der ursprüngliche Zustand in manchen Fällen anschließend wiederhergestellt werden. Durch eine Operation können die betroffenen Körperteile wieder vollständig miteinander verbunden werden.

Bei Ihnen ist es im Rahmen solch einer Wiederherstellung zu gesundheitlichen Problemen gekommen. Nach einer Wiederherstellung ist es zum Beispiel möglich, dass der betroffene Körperteil nicht richtig durchblutet wird. Möglich ist auch, dass Wunden nicht richtig heilen oder eine Schwellung auftritt. Außerdem kann es sein, dass sich im Verlauf eine spezielle Schmerzerkrankung entwickelt. Bei dieser Schmerzerkrankung entwickeln sich unter anderem Schmerzen, die durch die ursprüngliche Verletzung nicht mehr zu erklären sind. Wenn bei der Verletzung oder der Operation Muskeln geschädigt wurden, kann es zudem zu Problemen mit den Nieren kommen. Bestimmte Bestandteile der Muskeln können über das Blut zu den Nieren gelangen und diese schädigen.

Zusatzkennzeichen

Auf ärztlichen Dokumenten wird der ICD-Code oft durch Buchstaben ergänzt, die die Sicherheit der Diagnose oder die betroffene Körperseite beschreiben.

  • G: Gesicherte Diagnose
  • V: Verdacht
  • Z: Zustand nach
  • A: Ausschluss
  • L: Links
  • R: Rechts
  • B: Beidseitig

Weitere Informationen

Hinweis

Diese Informationen dienen nicht der Selbstdiagnose und ersetzen keinesfalls die Beratung durch eine Ärztin oder einen Arzt. Wenn Sie einen entsprechenden ICD-Code auf einem persönlichen medizinischen Dokument finden, achten Sie auch auf Zusatzkennzeichen für die Diagnosesicherheit.
Ihre Ärztin oder Ihr Arzt hilft Ihnen bei gesundheitlichen Fragen weiter und erläutert Ihnen bei Bedarf die ICD-Diagnoseverschlüsselung im direkten Gespräch.

Quelle

Bereitgestellt von der „Was hab’ ich?“ gemeinnützigen GmbH im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG).