Z03.2: Beobachtung bei Verdacht auf psychische Krankheiten oder Verhaltensstörungen
Sie wurden ärztlich beobachtet, um eine psychische Erkrankung oder eine Verhaltensstörung auszuschließen.
Typische Beschwerden oder bestimmte Verhaltensweisen können auf eine psychische Erkrankung oder eine Verhaltensstörung hinweisen. Eine Verhaltensstörung kann zum Beispiel dann vorliegen, wenn sich jemand sehr auffällig verhält und dabei andere Menschen gefährdet. Dann können Untersuchungen oder eine genaue Beobachtung nötig sein, bis man den Verdacht ausschließen kann.
Zusatzkennzeichen
Auf ärztlichen Dokumenten wird der ICD-Code oft durch Buchstaben ergänzt, die die Sicherheit der Diagnose oder die betroffene Körperseite beschreiben.
- G: Gesicherte Diagnose
- V: Verdacht
- Z: Zustand nach
- A: Ausschluss
- L: Links
- R: Rechts
- B: Beidseitig
Weitere Informationen
Quelle
Bereitgestellt von der „Was hab’ ich?“ gemeinnützigen GmbH im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG).