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Pneumologische Funktionsuntersuchungen: Feststellung des Beatmungsstatus und des Beatmungsentwöhnungspotenzials: Mit Feststellung eines nicht vorhandenen Beatmungsentwöhnungspotenzials

Es wurde beurteilt, ob man die künstliche Beatmung bei Ihnen nach und nach beenden kann.

Bei bestimmten Erkrankungen oder Verletzungen ist eine künstliche Beatmung notwendig, um den Körper mit Sauerstoff zu versorgen. Der Körper gewöhnt sich an die künstliche Beatmung. Es kann deshalb sein, dass man nach einer künstlichen Beatmung nicht mehr selbstständig atmen kann. Bevor eine künstliche Beatmung beendet wird, werden deshalb bestimmte Untersuchungen durchgeführt. So soll abgeschätzt werden, ob die künstliche Beatmung nach und nach beendet werden kann.

Bei der Untersuchung wird zum Beispiel beurteilt, wie gut der Körper mit Sauerstoff versorgt ist. Außerdem wird die Atmung genau untersucht. Man misst dabei, wie viel Luft bei einem Atemzug in den Körper gelangt und wie schnell geatmet wird. Man überprüft auch, wie kräftig gehustet wird. Es erfolgen zusätzlich Untersuchungen auf weitere Erkrankungen, da bestimmte Erkrankungen das selbstständige Atmen schwerer machen können. Bei der Untersuchung wurde festgestellt, dass die künstliche Beatmung bei Ihnen weitergeführt werden soll.

Zusatzkennzeichen

OPS-Codes werden bei Bedarf durch Buchstaben für die betroffene Körperseite ergänzt.

  • L: Links
  • R: Rechts
  • B: Beidseitig

Weitere Informationen

Hinweis

Ihre Ärztin oder Ihr Arzt hilft Ihnen bei gesundheitlichen Fragen weiter und erläutert Ihnen bei Bedarf die OPS-Verschlüsselung im direkten Gespräch.

Quelle

Bereitgestellt von der „Was hab’ ich?“ gemeinnützigen GmbH im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG).