5-181.9:

Operationen an Ohrmuschel und äußerem Gehörgang: Exzision und Destruktion von erkranktem Gewebe des äußeren Ohres: Exzision und/oder Destruktion am knöchernen äußeren Gehörgang

Bei Ihnen wurde in einer Operation erkranktes Gewebe am Knochen vom äußeren Gehörgang entfernt oder zerstört.

Das Ohr ist ein Sinnesorgan, mit dem man hören und das Gleichgewicht halten kann. Im Ohr unterscheidet man 3 Bereiche: das äußere Ohr, das Mittelohr und das Innenohr. Das äußere Ohr beginnt an der Ohrmuschel und geht dann in den äußeren Gehörgang über. Das Ende des äußeren Gehörgangs wird durch eine dünne Hautschicht verschlossen. Diese Hautschicht nennt man Trommelfell.

Um erkranktes Gewebe zu zerstören, benutzt man zum Beispiel Strom oder Kälte. Dadurch soll verhindert werden, dass sich dieses Gewebe weiter ausbreitet.

Zusatzkennzeichen

OPS-Codes werden bei Bedarf durch Buchstaben für die betroffene Körperseite ergänzt.

  • L: Links
  • R: Rechts
  • B: Beidseitig

Weitere Informationen

Hinweis

Ihre Ärztin oder Ihr Arzt hilft Ihnen bei gesundheitlichen Fragen weiter und erläutert Ihnen bei Bedarf die OPS-Verschlüsselung im direkten Gespräch.

Quelle

Bereitgestellt von der „Was hab’ ich?“ gemeinnützigen GmbH im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG).