5-204.3:
Andere Operationen an Mittel- und Innenohr: Rekonstruktion des Mittelohres: Erweiterungsplastik des Gehörgangs oder Radikalhöhleneingangs
An Ihrem Ohr wurde ein Hohlraum im Bereich des Gehörgangs erweitert.
Das Ohr ist ein Sinnesorgan, mit dem man hören und das Gleichgewicht halten kann. Im Ohr unterscheidet man 3 Bereiche: das äußere Ohr, das Mittelohr und das Innenohr.
Das äußere Ohr beginnt an der Ohrmuschel und geht dann in den äußeren Gehörgang über. Das Ende des äußeren Gehörgangs wird durch eine dünne Hautschicht verschlossen. Diese Hautschicht nennt man Trommelfell. Das Mittelohr beginnt hinter dem Trommelfell. Es besteht aus der luftgefüllten Paukenhöhle mit den 3 Gehör-Knöchelchen.
Am Kopf befindet sich hinter dem Ohr ein kleiner Knochenvorsprung. Er enthält kleine, luftgefüllte Hohlräume. Man kann diesen Knochenvorsprung hinter dem Ohr tasten. Der Knochenvorsprung hinter dem Ohr wird auch Warzenfortsatz genannt. Die Hohlräume in seinem Inneren sind mit dem Mittelohr verbunden.
Bei bestimmten Erkrankungen wird eine Höhle aus dem äußeren Gehörgang und einem Hohlraum im Warzenfortsatz gebildet. Es kann notwendig sein, den Eingang zu dieser Höhle oder den äußeren Gehörgang zu erweitern. Dafür wird in der Regel Knochen aus dem Gehörgang oder Gewebe aus dem Eingang der Höhle entfernt. Bei manchen Operationen wird der Eingang der Höhle oder der Gehörgang anschließend wieder mit Haut oder anderem Gewebe ausgekleidet.
Zusatzkennzeichen
OPS-Codes werden bei Bedarf durch Buchstaben für die betroffene Körperseite ergänzt.
- L: Links
- R: Rechts
- B: Beidseitig
Weitere Informationen
Quelle
Bereitgestellt von der „Was hab’ ich?“ gemeinnützigen GmbH im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG).