OPS-Code 5-249.5:

Operationen an Zahnfleisch, Alveolen und Kiefer: Andere Operationen und Maßnahmen an Gebiss, Zahnfleisch und Alveolen: Entfernung einer Verbandplatte oder einer Gaumenplatte

Bei Ihnen wurde eine Verbandplatte oder Gaumenplatte aus dem Mund entfernt.

Eine Verbandplatte kann nach Eingriffen im Mund Wunden schützen und mögliche Nachblutungen stillen. Eine Gaumenplatte kann Teil einer Zahn-Prothese für den Oberkiefer sein, die dem Gaumen aufliegt. Es gibt auch Gaumenplatten, die den Gaumen teilweise oder vollständig ersetzen. Dies kann nötig sein, wenn im Bereich des Gaumens eine Öffnung zwischen Mundhöhle und Nasenhöhle besteht.

Der Gaumen ist die obere Wand im Mund. Der Gaumen besteht vorne aus einer Knochenplatte, dem harten Gaumen. Hinten geht der Gaumen in den weichen Gaumen über. Am Ende des Gaumens hängt in der Mitte das Zäpfchen. Seitlich davon befinden sich die Gaumenbögen.

Zusatzkennzeichen

OPS-Codes werden bei Bedarf durch Buchstaben für die betroffene Körperseite ergänzt.

  • L: Links
  • R: Rechts
  • B: Beidseitig
Weitere Informationen

Holen Sie sich bei Fragen ärztlichen Rat!

Ihre Ärztin oder Ihr Arzt hilft Ihnen bei gesundheitlichen Fragen weiter und erläutert Ihnen bei Bedarf die OPS-Verschlüsselung im direkten Gespräch.

Quelle

Die Erläuterung des OPS-Codes wurde bereitgestellt von der „Was hab’ ich?” gemeinnützigen GmbH im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG).