8-718.94:
Maschinelle Beatmung und Atemunterstützung über Maske oder Tubus und Beatmungsentwöhnung: Beatmungsentwöhnung [Weaning] bei maschineller Beatmung: Prolongierte Beatmungsentwöhnung auf spezialisierter nicht intensivmedizinischer Beatmungsentwöhnungs-Einheit: Mindestens 21 bis höchstens 40 Behandlungstage
Bei Ihnen wurde über mehrere Wochen hinweg eine schrittweise Beatmungs-Entwöhnung durchgeführt.
Man braucht die Lunge, um zu atmen. Beim Einatmen gelangt Sauerstoff in die Lunge und reichert sich dort im Blut an. Dieses Blut fließt dann zum Herzen. Das Herz pumpt das sauerstoffreiche Blut dann in den Körper. Dadurch werden alle Organe mit Sauerstoff versorgt.
Sie wurden beatmet, damit genügend Sauerstoff in Ihren Körper gelangt. Zur Beatmung wird häufig ein Schlauch in die Luftröhre eingebracht. Der Schlauch wird an ein Beatmungs-Gerät angeschlossen. Dieses Gerät übernimmt zunächst vollständig die normale Atem-Arbeit. Dazu bläst das Gerät in einem vorgegebenen Takt sauerstoffreiche Luft in die Lunge. Wenn man teilweise selbstständig atmet, dann kann das Beatmungs-Gerät die einzelnen Atemzüge auch unterstützen. Das Gerät reagiert dabei auf einen begonnenen Atemzug und bläst unterstützend Luft in die Lunge.
Bei einer Entwöhnung wird die Unterstützung durch das Beatmungs-Gerät schrittweise verringert. Wenn die Entwöhnung erfolgreich ist, dann kann man danach wieder selbstständig atmen. Sie wurden dabei von medizinischem Personal betreut, das für die Beatmungs-Entwöhnung besonders ausgebildet ist.
Zusatzkennzeichen
OPS-Codes werden bei Bedarf durch Buchstaben für die betroffene Körperseite ergänzt.
- L: Links
- R: Rechts
- B: Beidseitig
Weitere Informationen
Quelle
Bereitgestellt von der „Was hab’ ich?“ gemeinnützigen GmbH im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG).