Die elektronische Patientenakte: Ein Begleiter fürs Leben

Von Geburt an können Daten und Befunde in der elektronischen Patientenakte (ePA) abgelegt werden. Auch Gesunde profitieren von der ePA: Durch die elektronische Speicherung können Dokumente wie das Zahnbonusheft oder der Impfpass nicht mehr verloren gehen oder vergessen werden.

Gleich nach der Geburt lassen Veras Eltern eine elektronische Patientenakte (ePA) für ihre neugeborene Tochter anlegen. Im darin enthaltenen elektronischen Kinderuntersuchungsheft und e-Impfpass werden die Ergebnisse der U-Untersuchungen und die Schutzimpfungen festgehalten. Als Vera etwas älter ist, fängt sie immer an zu niesen, wenn sie die Katze ihrer Freundin streichelt. Die Hausärztin untersucht Vera und überweist sie an einen Allergologen. Der Allergologe testet, ob sie eine Tierallergie hat. Veras Eltern gewähren der Hausärztin und dem Facharzt den Zugriff auf die entsprechenden Befunde in der ePA. Die Untersuchungsergebnisse stehen nun beiden zur Verfügung. So lassen sich eine optimale Versorgung und ganzheitliche Behandlung sichern. Zweimal im Jahr geht Vera zum Zahnarzt. In der ePA werden die regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen im elektronischen Zahnbonusheft dokumentiert. Praktisch ist: Das e-Zahnbonusheft kann man nicht zu Hause vergessen. Wenn der Zahnarztpraxis der Zugriff auf die ePA gewährt wird, kann die Untersuchung dort eingetragen werden. Auch weitere Impfungen wie die Auffrischungsimpfung gegen Kinderlähmung oder zur Vorbeugung von Gebärmutterhalskrebs werden im e-Impfpass gespeichert. Impflücken lassen sich damit ebenso vermeiden wie doppelte Impfungen, weil der e-Impfpass nicht verloren gehen kann. Nach einem Sportunfall wurde Vera einige Tage im Krankenhaus behandelt. Der Entlassbrief mit den dort erhobenen Befunden und Behandlungen wurde in ihre ePA aufgenommen und steht so ihrer Hausärztin und auch dem nachbehandelnden Orthopäden zur Verfügung. Eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) wurde automatisch an die Krankenkasse und ihren Arbeitgeber übermittelt. Auch diese wurde in der ePA gespeichert. In der ePA werden Befunde lebenslang gesammelt. So kann Vera auch viele Jahre später noch nachvollziehen, welcher Knochen bei dem Unfall verletzt und wie sie damals behandelt wurde. Auch den Mutterpass lässt Vera als Bestandteil der ePA elektronisch führen. Hausärztin, Hebamme und Frauenärztin können sich so gemeinsam um ihre gesundheitlichen Belange während der Schwangerschaft kümmern. Über die ePA vergewissert sich ihre Frauenärztin zum Beispiel, dass sie einen Impfschutz gegen Röteln hat. Mit zunehmendem Alter stellt sich bei Vera ein Bluthochdruck ein, und auch ihr Cholesterinwert ist ein bisschen zu hoch. Gegen beides bekommt sie Medikamente verschrieben. Indem diese in den elektronischen Medikationsplan und die ePA übernommen werden, können alle behandelnden Ärztinnen und Ärzte besser abschätzen, ob es zu Wechselwirkungen kommen könnte – beispielsweise mit dem Asthmaspray, das ihr der Allergologe verschrieben hatte. Im Alter wird es Vera zu mühsam, sich um alles selbst zu kümmern. Deshalb überträgt sie die Verwaltung ihrer ePA auf ihren Sohn Sascha und bittet ihn, diese als Vertreter für sie weiterzuführen. Er sorgt dafür, dass weiterhin alle wichtigen Untersuchungsergebnisse, Befunde und Änderungen der Verschreibungen darin gespeichert werden. So bleiben alle Beteiligten immer auf dem neuesten Stand.

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