Digitalisierung im Gesundheitswesen: Ein Überblick

Digitale Lösungen bereichern das Gesundheitswesen: Wichtige Dokumente gehen nicht mehr verloren und viele Behandlungen können auch per Video durchgeführt werden. Apps auf Rezept ergänzen die Behandlung. Patienten und Ärzte können wichtige Informationen wie Notfalldaten oder Befunde bei Bedarf einfacher einsehen.

Auf einen Blick

  • Die Digitalisierung verändert nahezu alle Bereiche des Gesundheitswesens.
  • Die elektronische Patientenakte (ePA) vereinfacht viele Abläufe und sorgt für mehr Transparenz.
  • Wichtige Dokumente wie Impfpass, Mutterpass und Zahnbonusheft stehen elektronisch zur Verfügung.
  • Gesundheits-Apps auf Rezept – auch digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) genannt – können bei der Behandlung unterstützen.
  • Telemedizin ermöglicht medizinische Leistungen aus der Ferne, zum Beispiel per Videosprechstunde.
Eine Ärztin erklärt einem Mann etwas mithilfe eines Tablets.

Digitalisierung im Gesundheitswesen – was ist das?

Die Digitalisierung im Gesundheitswesen ist in vollem Gang: Gesetzlich Versicherte können Gesundheitsdokumente in der elektronischen Patientenakte (ePA) speichern und nach Wunsch mit Ärztinnen und Ärzten teilen. Gesundheits-Apps, die die Behandlung bei verschiedenen Erkrankungen unterstützen und ergänzen, gibt es bereits auf Rezept. Zudem können telemedizinische Lösungen den einen oder anderen Weg zur Arztpraxis ersparen.

Inzwischen ist die flächendeckende sichere Vernetzung im Gesundheitswesen Realität. Die sogenannte Telematikinfrastruktur sorgt dafür, dass sich Informationen sicher digital zwischen Praxen, Krankenhäusern, Apotheken und weiteren Einrichtungen des deutschen Gesundheitswesens austauschen lassen.

Ziel ist es, alle Beteiligten im Gesundheitswesen miteinander zu vernetzen. Dazu werden Technologien verwendet, die alle Patientendaten optimal schützen. Informationen, die für die Behandlung erforderlich sind, sind so direkt und einfach verfügbar.

Besonders wichtige Fortschritte für die Digitalisierung des Gesundheitswesens brachten folgende Gesetze:

Das E-Health-Gesetz stellte die ersten Weichen für den Aufbau der Telematikinfrastruktur und die Einführung medizinischer Anwendungen. Mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz wurde unter anderem eingeführt, dass Gesundheits-Apps (Digitale Gesundheitsanwendungen, kurz DiGA) von den Krankenkassen bezahlt und von Ärzten und Psychotherapeuten verschrieben werden können.

Das Patientendaten-Schutz-Gesetz macht digitale Angebote wie die elektronische Patientenakte oder das E-Rezept nutzbar. Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz wird in die digitale Zukunft der Krankenhäuser investiert, um moderne Notfallkapazitäten sowie die Digitalisierung und IT-Sicherheit weiter auszubauen. Durch das Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz werden neue digitale Anwendungen in der Pflege geschaffen, die Telemedizin ausgebaut und eine moderne Vernetzung im Gesundheitswesen gefördert.

Alles digital: Gesundheitskarte und elektronische Patientenakte

Bereits seit 2015 gilt die elektronische Gesundheitskarte (eGK) beim Arzt- und Zahnarztbesuch als Versicherungsnachweis. Neben den Stammdaten wie dem Namen und der Adresse des oder der gesetzlich Versicherten können auch Notfalldaten oder der Medikationsplan auf der Karte gespeichert werden. Der Medikationsplan hilft dabei, ungewünschte Wechselwirkungen zwischen Medikamenten zu verhindern.

Die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA)  ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Digitalisierung des Gesundheitswesens. Seit Januar 2021 erhalten alle gesetzlich Versicherten die ePA und eine dazugehörige App auf Wunsch von ihrer Krankenkasse. Damit kann die Ärztin oder der Arzt nach Freigabe der oder des Versicherten jederzeit wichtige Befunde einsehen, etwa von vorherigen Facharztbesuchen oder Krankenhausaufenthalten.

Auf diese Weise ist eine bessere und effizientere Behandlung möglich. Es kommt beispielsweise seltener zu Doppeluntersuchungen. Patientinnen und Patienten können mit der elektronischen Patientenakte ihre Gesundheitsdokumente auch selbst einsehen und in ihrer ePA-App jederzeit verwenden.

Wichtig zu wissen: Ob die elektronische Patientenakte (ePA) angelegt wird, welche Daten gespeichert werden und wer sie einsehen darf, entscheiden allein Sie als Versicherte oder Versicherter.

Vom digitalen Impfpass bis zu Apps auf Rezept

Die Vernetzung im Gesundheitswesen und die elektronische Patientenakte (ePA) sind die Basis für weitere Schritte der Digitalisierung. 

Der Impfpass, der Mutterpass, das Kinderuntersuchungsheft und das Zahnbonusheft lassen sich als digitale Versionen in der ePA nutzen.

Zudem ersetzt die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) schrittweise die Papierversion. Auch Rezepte können digital ausgestellt und eingelöst werden: Das E-Rezept für Arzneimittel ist seit Anfang 2022 verwendbar.

Apps auf Rezept, auch digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) genannt, können die Behandlung verschiedener Erkrankungen unterstützen und ergänzen.

Zahlreiche Gesundheits-Apps und Web-Anwendungen sind bereits auf Rezept verfügbar und können von Ärzten und Psychotherapeuten verschrieben werden. Diese digitalen Gesundheitsanwendungen, kurz DiGA genannt, können die Behandlung verschiedener Erkrankungen unterstützen und ergänzen.

Telemedizin: Gesundheitsdienste aus der Ferne

Zur Telemedizin gehören eine Reihe von digitalen Möglichkeiten, die den persönlichen Besuch von Ärzten oder Therapeuten gut ergänzen. Videosprechstunden über Computer oder Smartphone können Wege und Wartezeiten sparen. Auch ärztliches Personal kann sich im Rahmen von Telekonsilen untereinander leichter austauschen und besser zusammenarbeiten. 

Ein weiterer Bereich der Telemedizin betrifft die elektronische Erfassung, Übermittlung und Überwachung wichtiger Gesundheitswerte, etwa des Blutdrucks oder der Herzfrequenz – das Telemonitoring. Mithilfe von Apps können Ärzte und Patienten solche Gesundheitswerte beispielsweise teilen.

Sind die Patientendaten sicher?

Ob bei der elektronischen Patientenakte (ePA), der Übermittlung sensibler Gesundheitsdaten oder der Online-Sprechstunde – die Grundlage für die nachhaltige Digitalisierung des Gesundheitswesens ist der Datenschutz.

Patientinnen und Patienten haben ein Anrecht auf den bestmöglichen Schutz ihrer Gesundheitsdaten. Fragen der Datensicherheit und des Datenschutzes werden daher bei allen Schritten der Digitalisierung geprüft.

Welche digitalen Lösungen haben die Versorgung während der Corona-Pandemie verbessert?

Während der COVID-19-Pandemie haben verschiedene digitale Lösungen dazu beigetragen, die Ausbreitung von COVID-19 einzudämmen und die Gesundheitsversorgung aufrechtzuerhalten.

Verschiedene digitale Melde- und Informationssysteme wurden genutzt, um positive SARS-CoV-2-Nachweise schnellstmöglich an die Gesundheitsämter zu übermitteln und Menschen zu informieren, die Kontakt mit infizierten Menschen hatten.

Auch die Corona-Warn-App wurde zur Nachverfolgung von Kontakten genutzt, um Infektionsketten zu unterbrechen. Mit der Corona-Warn-App und der CovPass-App konnte man zudem digitale Nachweise über Impfschutz, Genesung und negative Testergebnisse anzeigen lassen.

Ein weiteres digitales System erfasst seit April 2020 die Auslastung der Intensivbetten in Echtzeit. So sind freie Kapazitäten jederzeit erkennbar und bestmöglich nutzbar.

Forschung und Gesundheit: Digitale Daten für neue Erkenntnisse

Mit der zunehmenden Digitalisierung im Gesundheitswesen stehen theoretisch immer mehr Informationen über die Entstehung, den Verlauf und die Behandlung von Erkrankungen zur Verfügung. Die Analyse dieser anonymisierten Daten kann die Gesundheitsversorgung weiter verbessern.

Solche umfangreichen Daten werden auch Big Data genannt. Mithilfe geeigneter Auswertungsmethoden lassen sich zum Beispiel Zusammenhänge zwischen Risikofaktoren und Erkrankungen leichter erkennen. Mediziner und Pharmazeuten werden dadurch in die Lage versetzt, neue Methoden zu entwickeln und individueller zu behandeln.

Ab 2023 soll es auf freiwilliger Basis möglich sein, Gesundheitsdaten aus der elektronischen Patientenakte (ePA) für Forschungszwecke zu spenden. Wie bei allen Fragen der Digitalisierung im Gesundheitswesen werden auch im Bereich der Forschung vorbereitend umfassende Maßnahmen zum Datenschutz getroffen.

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