Digitalisierung im Gesundheitswesen: Ein Überblick
Digitale Lösungen bereichern das Gesundheitswesen: Wichtige Dokumente gehen nicht mehr verloren und Videosprechstunden ersetzen so manchen Arztbesuch. Apps auf Rezept ergänzen die Behandlung. Medizinisches Personal kann wichtige Informationen wie Notfalldaten oder Befunde bei Bedarf einfacher einsehen.
Auf einen Blick
- Die Digitalisierung verändert nahezu alle Bereiche des Gesundheitswesens.
- Die elektronische Patientenakte (ePA) für alle vereinfacht viele Abläufe und sorgt für mehr Transparenz.
- Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) – auch Apps auf Rezept genannt – können bei der Behandlung unterstützen.
- Telemedizin ermöglicht medizinische Leistungen aus der Ferne, zum Beispiel per Videosprechstunde.
- Mit dem E-Rezept und der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) werden Informationen digital übertragen.
Digitalisierung im Gesundheitswesen – was ist das?
Die Digitalisierung im Gesundheitswesen ist in vollem Gang: Mit der ePA für alle erhalten ab 2025 alle gesetzlich Versicherten eine elektronischen Patientenakte (ePA), sofern sie der Einrichtung nicht widersprechen. Auch einige private Krankenversicherungen bieten ihren Mitgliedern dann eine ePA an. Gesundheits-Apps, die die Behandlung bei verschiedenen Erkrankungen unterstützen und ergänzen, gibt es bereits auf Rezept. Zudem können telemedizinische Lösungen den einen oder anderen Weg zur Arztpraxis ersparen.
Inzwischen ist die flächendeckende digitale Vernetzung im Gesundheitswesen Realität. Die sogenannte Telematikinfrastruktur sorgt dafür, dass sich Informationen sicher zwischen Praxen, Krankenhäusern, Apotheken und weiteren Einrichtungen des deutschen Gesundheitswesens austauschen lassen. Dazu werden Technologien verwendet, die alle Patientendaten optimal schützen.
Ziel ist es, alle Beteiligten im Gesundheitswesen miteinander zu vernetzen. Informationen, die für die Behandlung erforderlich sind, sind so direkt und einfach verfügbar.
Besonders wichtige Fortschritte für die Digitalisierung des Gesundheitswesens brachten folgende Gesetze:
- E-Health-Gesetz (2016)
- Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG, 2019)
- Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG, 2020)
- Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG, 2020)
- Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG, 2021)
- Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz – DigiG, März 2024)
- Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG, März 2024)
Das E-Health-Gesetz stellte die ersten Weichen für den Aufbau der Telematikinfrastruktur und die Einführung digitaler medizinischer Anwendungen. Durch das Digitale-Versorgung-Gesetz können unter anderem Gesundheits-Apps (Digitale Gesundheitsanwendungen, kurz DiGA) von den Krankenkassen bezahlt und von Ärzten und Psychotherapeuten verschrieben werden können.
Das Patientendaten-Schutz-Gesetz hat digitale Angebote wie die elektronische Patientenakte (ePA) oder das E-Rezept nutzbar gemacht. Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz wurde in die digitale Zukunft der Krankenhäuser investiert, um moderne Notfallkapazitäten sowie die Digitalisierung und IT-Sicherheit weiter auszubauen. Durch das Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz wurden neue digitale Anwendungen in der Pflege geschaffen. Außerdem wurde die Telemedizin ausgebaut und eine moderne Vernetzung im Gesundheitswesen gefördert.
Das Digital-Gesetz soll mit der Einführung der neuen ePA für alle den Austausch und die Nutzung von Gesundheitsdaten voranbringen. Mit dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz sollen Gesundheitsdaten für die Forschung nutzbar gemacht werden.
Welche digitalen Anwendungen gibt es bereits?
Im Rahmen der Digitalisierung wurden verschiedene elektronische Lösungen eingeführt, die Abläufe im Gesundheitssystem vereinfachen sollen.
Gesundheitskarte und elektronische Patientenakte
Bereits seit 2015 gilt die elektronische Gesundheitskarte (eGK) beim Arzt- und Zahnarztbesuch als Versicherungsnachweis. Neben den Stammdaten wie dem Namen und der Adresse des oder der gesetzlich Versicherten können auch Notfalldaten auf der Karte gespeichert werden.
Die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Digitalisierung des Gesundheitswesens. Januar 2025 erhalten alle gesetzlich Versicherten die ePA für alle von ihrer Krankenkasse. Wer die ePA für alle nicht nutzen möchte, kann der ePA jederzeit widersprechen. Das ist bei der Krankenkasse möglich. Über die ePA können zum Beispiel Ärztinnen und Ärzte unkompliziert wichtige Befunde einsehen, etwa von vorherigen Facharztbesuchen oder Krankenhausaufenthalten.
Auf diese Weise soll eine bessere und effizientere Versorgung ermöglicht werden. Es soll beispielsweise seltener zu Doppeluntersuchungen kommen. Patientinnen und Patienten können mit der elektronischen Patientenakte ihre Gesundheitsdokumente in der ePA-App auch selbst einsehen.
Von der eAU bis zu Apps auf Rezept
Seit 2021 ersetzt die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) die Papierversion. Mit dem E-Rezept werden Rezepte inzwischen ausschließlich digital ausgestellt. Anschließend kann man sie mit der elektronischen Gesundheitskarte, dem Smartphone oder als Ausdruck in der Apotheke einlösen.
Zahlreiche Gesundheits-Apps und Web-Anwendungen sind bereits auf Rezept verfügbar und können von Ärzten und Psychotherapeuten verschrieben werden. Diese digitalen Gesundheitsanwendungen, kurz DiGA genannt, können die Behandlung verschiedener Erkrankungen unterstützen und ergänzen.
Telemedizin: Gesundheitsdienste aus der Ferne
Zur Telemedizin gehören eine Reihe von digitalen Möglichkeiten, die den persönlichen Besuch bei Ärzten oder Therapeuten gut ergänzen. Videosprechstunden über Computer oder Smartphone können Wege und Wartezeiten sparen. Auch ärztliches Personal kann sich im Rahmen von Telekonsilen untereinander leichter austauschen und besser zusammenarbeiten.
Ein weiterer Bereich der Telemedizin ist das Telemonitoring. Das umfasst die elektronische Erfassung, Übermittlung und Überwachung wichtiger Gesundheitswerte, etwa des Blutdrucks oder der Herzfrequenz. Mithilfe von Apps können Patientinnen und Patienten solche Gesundheitswerte mit ihren Ärzten teilen.
Sind die Patientendaten sicher?
Ob bei der elektronischen Patientenakte (ePA), der Nutzung digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA) oder der Online-Sprechstunde – die Grundlage für die nachhaltige Digitalisierung des Gesundheitswesens sind Datenschutz und Datensicherheit.
Patientinnen und Patienten haben ein Anrecht auf den bestmöglichen Schutz ihrer Gesundheitsdaten. Fragen der Datensicherheit und des Datenschutzes werden daher bei allen Schritten der Digitalisierung sorgfältig geprüft.
Forschung und Gesundheit: Digitale Daten für neue Erkenntnisse
Mit der zunehmenden Digitalisierung im Gesundheitswesen entstehen große Mengen an Gesundheitsdaten. Gesundheitsdaten enthalten wertvolle Informationen zur Erforschung von Gesundheit und Krankheit sowie zur Verbesserung der medizinischen Versorgung.
Solche umfangreichen Daten werden auch Big Data genannt. Mithilfe geeigneter Auswertungsmethoden lassen sich zum Beispiel Zusammenhänge zwischen Risikofaktoren und Erkrankungen leichter erkennen. Mediziner und Pharmazeuten werden dadurch in die Lage versetzt, neue Methoden zu entwickeln und individueller zu behandeln.
In Zukunft soll es auf freiwilliger Basis möglich sein, pseudonymisierte Gesundheitsdaten aus der elektronischen Patientenakte (ePA) für Forschungszwecke freizugeben. Wie bei allen Fragen der Digitalisierung im Gesundheitswesen werden auch im Bereich der Forschung umfassende Maßnahmen zum Datenschutz getroffen.
- Bundesärztekammer (BÄK). Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Aufgerufen am 30.10.2024.
- Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. Wissenswertes zu DiGA. Aufgerufen am 30.10.2024.
- Bundesministerium für Bildung und Forschung, Bundesministerium für Gesundheit, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Daten helfen heilen. Aufgerufen am 24.10.2024.
- Bundesministerium für Gesundheit. Daten für die Forschung und Versorgung. Aufgerufen am 24.10.2024.
- Bundesministerium für Gesundheit. Die elektronische Patientenakte für alle. Aufgerufen am 05.11.2024.
- Bundesministerium für Gesundheit. Digitalisierung im Gesundheitswesen. Aufgerufen am 25.10.2024.
- Bundesministerium für Gesundheit. Elektronische Gesundheitskarte. Aufgerufen am 30.10.2024.
- Bundesministerium für Gesundheit. Fragen und Antworten zum Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG). Aufgerufen am 24.10.2024.
- Bundesministerium für Gesundheit. Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz – DigiG). Aufgerufen am 30.10.2024.
- Bundesministerium für Gesundheit. Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG). Aufgerufen am 30.10.2024.
- Data Saves Lives. Was versteht man unter “Big Data“? Aufgerufen am 24.10.2024.
- gematik GmbH. ePA für alle. Aufgerufen am 30.10.2024.
- gematik GmbH. E-Rezept – Der schnelle Weg zum richtigen Medikament. Aufgerufen am 30.10.2024.
- GKV Spitzenverband. Videosprechstunde, -betreuung/ telemedizinische Leistung per Video. Aufgerufen am 05.11.2024.
- Haserück, André; Kurz, Charlotte. Telemonitoring: Digitaler Lebensretter. Dtsch Arztebl 2023; 120(49): A-2073 / B-1761. Aufgerufen am 24.10.2024.
- Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Telekonsilien. Aufgerufen am 24.10.2024.
- Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Telemedizin. Aufgerufen am 24.10.2024.
- Verbraucherzentrale. Elektronische Patientenakte (ePA). Aufgerufen am 24.10.2024.
Geprüft durch die Nationale Agentur für Digitale Medizin (gematik).
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