Die elektronische Patientenakte (ePA)
Krankenversicherte können die elektronische Patientenakte (ePA) nutzen – kostenlos und freiwillig. In dieser Akte können Informationen zum eigenen Gesundheitszustand digital gesammelt werden. Wer wie lange darauf Zugriff hat, bestimmen Sie als Patientin oder Patient selbst.
Auf einen Blick
- Krankenversicherungen stellen ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte als App kostenlos zur Verfügung.
- In der elektronischen Patientenakte lassen sich persönliche Informationen rund um die Gesundheit an einem Ort digital speichern.
- Dazu zählen Befunde und Diagnosen, aber auch Behandlungsberichte oder Informationen zur empfohlenen Therapie.
- Die elektronische Patientenakte bietet auch digitale Versionen vom Impfpass, Mutterpass, Kinderuntersuchungsheft und Zahnbonusheft.
- Sie allein bestimmen, welche Informationen in die elektronische Patientenakte aufgenommen werden und wer darauf zugreifen darf.

Was ist die elektronische Patientenakte?
Bisher stehen persönliche Patientendaten meist unübersichtlich an verschiedenen Orten zur Verfügung – oftmals, ohne dass Versicherte diese einsehen können: Manche liegen bei der Hausärztin oder beim Hausarzt, manche bei Fachärztinnen oder Fachärzten und andere sind vielleicht bereits verloren gegangen.
Die elektronische Patientenakte (ePA) ermöglicht es Ihnen, eigenverantwortlich und selbstbestimmt mit Ihren Gesundheitsdaten umzugehen: Indem Sie Daten über Ihre Gesundheit in der elektronischen Patientenakte speichern lassen oder selbst dort ablegen, beispielsweise Informationen über Vorerkrankungen, zur Einnahme von Medikamenten und Untersuchungsergebnisse, erhalten Sie einen transparenten Überblick über Ihre Gesundheit und Behandlungen.
Wenn Sie Ärzten und Therapeuten Informationen über die elektronische Patientenakte gebündelt zur Verfügung stellen, können diese sich schnell ein ganzheitliches Bild über Ihren aktuellen Gesundheitszustand verschaffen.
Das ermöglicht eine optimale Versorgung unabhängig vom Ort: Neben Krankenhäusern, Arztpraxen und Apotheken nutzen zum Beispiel auch Reha-Kliniken, Pflegepersonal, Hebammen, Physiotherapeutinnen und -therapeuten die elektronische Patientenakte, sofern Sie ihnen den Zugriff erlauben.
Was sind elektronische Patientenakte und ePA-App?
Erfahren Sie im folgenden Video, welche Vorteile die elektronische Patientenakte (ePA) mit sich bringt und wie die Datenübermittlung funktioniert.
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Jetzt ansehenEs gelten die dort bekanntgegebenen Datenschutzhinweise.
Wichtig zu wissen: Sie entscheiden selbst, ob Sie die elektronische Patientenakte nutzen möchten, welche Daten gespeichert oder gelöscht werden und wer innerhalb welchen Zeitraums auf die Akte oder einzelne Dokumente darin zugreifen darf.
Gesundheitsdaten: Was wird in der elektronischen Patientenakte gespeichert?
Die elektronische Patientenakte (ePA) verwalten Sie selbst, beispielsweise mit Ihrem Smartphone oder Tablet. Mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt sprechen Sie darüber, welche Daten in die elektronische Patientenakte hochgeladen werden sollen.
In einer elektronischen Patientenakte können zum Beispiel folgende Informationen gespeichert werden:
- Befunde
- Diagnosen
- Therapiemaßnahmen
- Behandlungsberichte/Arztbriefe
- der Notfalldatensatz
- der elektronische Medikationsplan
- der Impfpass
- das Zahnbonusheft
- der Mutterpass
- das Kinderuntersuchungsheft
- eine Erklärung der Bereitschaft zur Organspende
- … und weitere Informationen
Sie können auch eigene Informationen hinzufügen, beispielsweise ein Schmerztagebuch oder alte Befunde, die Ihnen bereits in Papierform vorliegen.
Welche weiteren Funktionen der elektronischen Patientenakte sind geplant?
Ab dem 01. Januar 2023 wird es in der elektronischen Patientenakte (ePA) einige neue Funktionen geben. Dazu zählen:
- Krankenhaus-Entlassungsbriefe
- Pflegeüberleitungsbögen
- Laborwerte
- die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
- die Einbindung von Daten aus digitalen Gesundheitsanwendungen („Apps auf Rezept“)
- ein integrierter Messenger für die Kommunikation mit Arztpraxen
- die Anbindung an das Gesundheitsportal gesund.bund.de, das verlässliche Informationen rund um die Gesundheit bietet
- die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis Daten aus der Patientenakte pseudonymisiert für die Forschung zur Verfügung zu stellen. Dieser Akt der gesellschaftlichen Solidarität trägt dazu bei, dass neue und bessere Therapieformen entwickelt werden können.
Welche Vorteile hat die elektronische Patientenakte?
Die elektronische Patientenakte (ePA) ist ein zentraler Ort, an dem lebenslang alle persönlichen Gesundheits- und Behandlungsdaten abgelegt und gesammelt werden können, die ansonsten verstreut vorliegen. In der elektronischen Patientenakte sind diese Informationen sicher verwahrt und jederzeit verfügbar.
Indem Sie als Patientin oder Patient eine elektronische Patientenakte anlegen und ausgewählten Praxen, Krankenhäusern und Apotheken den Zugriff darauf erlauben, wird Ihre Behandlungshistorie für alle Beteiligten besser nachvollziehbar. So können Ärztinnen und Ärzte schneller eine geeignete Behandlung wählen, Mehrfachuntersuchungen werden vermieden und es bleibt mehr Zeit für das persönliche Gespräch.
In der Apotheke ermöglicht die elektronische Patientenakte eine individuelle Beratung, beispielsweise im Hinblick auf Wechselwirkungen, Unverträglichkeiten oder Allergien.
Wie bekomme ich meine elektronische Patientenakte?
Die elektronische Patientenakte (ePA) steht Versicherten der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung kostenlos zur Verfügung. Wenn Sie die elektronische Patientenakte nutzen möchten, können Sie diese bei Ihrer Krankenversicherung beantragen. Die Krankenversicherungen informieren ausführlich darüber, wie Sie sich in der bereitgestellten ePA-App anmelden und wie sie funktioniert.
Sie haben zwei Möglichkeiten, auf Ihre elektronische Patientenakte zuzugreifen:
- ePA-App: Mit der ePA-App auf einem Smartphone oder Tablet können Sie die gespeicherten Dokumente in Ihrer ePA lesen, neue Daten hochladen, freigeben oder auch löschen.
- Desktop-App Ihrer Krankenversicherung: Sie bietet am PC oder Laptop denselben Funktionsumfang wie die App für mobile Geräte.
Aber auch wenn Sie die ePA-App nicht selber nutzen wollen, können Sie eine elektronische Patientenakte haben und diese durch Ihre Ärztinnen und Ärzte befüllen lassen. Mit Ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) sowie einer dazugehörigen PIN von Ihrer Krankenkasse können Sie Praxen berechtigen, auf Ihre elektronische Patientenakte zuzugreifen, über das Praxisinformationssystem mit Daten zu befüllen und darin befindliche Daten einzusehen.
Bei einem Wechsel der Krankenversicherung können ePA-Daten mit wenigen Klicks mitgenommen werden.
Die elektronische Patientenakte für Kinder wird zunächst von den Eltern oder einem sorgeberechtigten Vertreter verwaltet. Spätestens ab dem 16. Lebensjahr können sie ihre elektronische Patientenakte selbst führen.
Wer hat Zugriff auf die elektronische Patientenakte?
Die Kontrolle über Ihre elektronische Patientenakte liegt ganz bei Ihnen als Patientin oder Patient: Sie entscheiden darüber, wer Zugriff auf die elektronischen Patientenakte hat, was gespeichert wird und für welchen Zeitraum der Zugriff möglich sein soll.
Während Sie Ihrer Hausarztpraxis möglicherweise einen längerfristigen Zugriff gestatten möchten, können Sie die Nutzungsdauer bei einem Facharzt beispielsweise auf einen Tag begrenzen. Sie können Ihre Unterlagen mit unterschiedlichen Vertraulichkeitsstufen versehen und nur bestimmte Dokumentenkategorien oder ausgewählte Dokumente freigeben.
Den Zugriff vergeben Sie entweder über Ihre ePA-App oder direkt in der Praxis mittels Ihrer elektronischen Gesundheitskarte und einer persönlichen PIN über das Kartenterminal.
Wie wird der Datenschutz gewährleistet?
Der Zugriff auf das ePA-Aktensystem erfolgt über die Telematikinfrastruktur, ein sicheres, in sich geschlossenes Netz. Die Server zur Verarbeitung der Daten stehen in Deutschland und unterliegen den europäischen Datenschutzbestimmungen. Alle Dokumente werden Ende-zu-Ende verschlüsselt. Das bedeutet, dass ausschließlich der oder die Versicherte selbst und von ihm oder ihr Berechtigte die Nachricht entschlüsseln können. Krankenversicherungen haben auf die Inhalte der elektronischen Patientenakte keinen Zugriff.
Die App der Krankenversicherung für die elektronische Patientenakte muss von der Gesellschaft für Telematik (gematik) zugelassen sein und wird im Rahmen der Zulassung auf Sicherheit und Funktionalität geprüft.
Ein Teil des Zulassungsprozesses ist unter anderem die Vorlage eines Sicherheitsgutachtens, das von einem unabhängigen Dritten angefertigt wurde.
In der elektronischen Patientenakte werden alle Vorgänge und Zugriffe für ein Jahr protokolliert – die letzten 50 Einträge sind unabhängig von dieser Frist einsehbar.
Weitere Informationen
Vertiefende Informationen und Videos zur elektronischen Patientenakte bietet die Website gematik.de.
- Bundesministerium für Gesundheit. Die elektronische Patientenakte (ePA) - Bundesgesundheitsministerium. Aufgerufen am 20.11.2021.
- gematik Fachportal. ePA – Die elektronische Akte für Patienten. Aufgerufen am 15.12.2020.
- gematik Fachportal. Informationspflicht gemäß § 314. Aufgerufen am 20.11.2021.
- gematik GmbH. E-Patientenakte. Aufgerufen am 20.11.2021.
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