Die elektronische Patientenakte (ePA)

Krankenversicherte können die elektronische Patientenakte (ePA) nutzen – kostenlos und freiwillig. In dieser Akte können Informationen zur eigenen Krankengeschichte digital gesammelt werden. Wer wie lange darauf Zugriff hat, bestimmen Sie als Patientin oder Patient selbst.

Auf einen Blick

  • Krankenversicherungen stellen ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte als App kostenlos zur Verfügung.
  • In der elektronischen Patientenakte lassen sich persönliche Informationen rund um die Gesundheit an einem Ort digital speichern.
  • Dazu zählen Befunde und Diagnosen, aber auch Behandlungsberichte oder Informationen zur empfohlenen Therapie.
  • Sie allein bestimmen, welche Informationen in die elektronische Patientenakte aufgenommen werden und wer darauf zugreifen darf.
  • Ab 2025 erhalten alle gesetzliche Versicherten automatisch eine elektronische Patientenakte, sofern sie der Einrichtung nicht widersprechen.
Ein Arzt öffnet auf einem Tablet eine elektronische Patientenakte.

Was ist die elektronische Patientenakte?

Bisher stehen persönliche Patientendaten meist unübersichtlich an verschiedenen Orten zur Verfügung – oftmals, ohne dass Versicherte diese einsehen können: Manche liegen bei der Hausärztin oder beim Hausarzt, manche bei Fachärztinnen oder Fachärzten und andere sind vielleicht bereits verloren gegangen.

Die elektronische Patientenakte (ePA) ermöglicht es Ihnen, eigenverantwortlich und selbstbestimmt mit Ihren Gesundheitsdaten umzugehen: Indem Sie Daten über Ihre Gesundheit in der elektronischen Patientenakte speichern lassen oder selbst dort ablegen, beispielsweise Informationen über Vorerkrankungen, zur Einnahme von Medikamenten und Untersuchungsergebnisse, erhalten Sie einen transparenten Überblick über Ihre Gesundheit und Behandlungen.

Wenn Sie Ärzten und Therapeuten Informationen über die elektronische Patientenakte gebündelt zur Verfügung stellen, können diese sich schnell ein ganzheitliches Bild über Ihren aktuellen Gesundheitszustand verschaffen.

Ärzte und Therapeuten können sich mit der ePA schnell ein ganzheitliches Bild über Ihren Gesundheitszustand verschaffen.

Das ermöglicht eine optimale Versorgung unabhängig vom Ort: Neben Krankenhäusern, Arztpraxen und Apotheken nutzen zum Beispiel auch Reha-Kliniken die elektronische Patientenakte, sofern Sie ihnen den Zugriff erlauben.

Was sind elektronische Patientenakte und ePA-App?

Erfahren Sie im folgenden Video, welche Vorteile die elektronische Patientenakte (ePA) mit sich bringt und wie die Datenübermittlung funktioniert.

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Es gelten die dort bekanntgegebenen Datenschutzhinweise.

Wichtig zu wissen: Sie entscheiden selbst, ob Sie die elektronische Patientenakte nutzen möchten, welche Daten gespeichert oder gelöscht werden und wer innerhalb welchen Zeitraums auf die Akte oder einzelne Dokumente darin zugreifen darf.

Was wird in der elektronischen Patientenakte gespeichert?

Die elektronische Patientenakte (ePA) verwalten Sie selbst, beispielsweise mit Ihrem Smartphone oder Tablet. Mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt sprechen Sie darüber, welche Daten in die elektronische Patientenakte hochgeladen werden sollen.

In einer elektronischen Patientenakte können zum Beispiel folgende Informationen gespeichert werden:

Sie können auch eigene Informationen hinzufügen, beispielsweise ein Schmerztagebuch oder alte Befunde, die Ihnen bereits in Papierform vorliegen. Es ist außerdem möglich, Informationen zum Aufbewahrungsort der Patientenverfügung, der Vorsorgevollmacht oder des Organspendeausweises in der elektronischen Patientenakte zu hinterlegen. Weiterhin kann man auch Kontaktdaten von Ärztinnen und Ärzten und von Personen abspeichern, die im Notfall zu benachrichtigen sind. 

Welche weiteren Funktionen der elektronischen Patientenakte sind geplant?

Für die Zukunft sind noch einige neue Funktionen für die elektronische Patientenakte geplant. So soll es beispielsweise möglich sein, dass Daten aus digitalen Gesundheits- und Pflegeanwendungen („Apps auf Rezept“) automatisiert in die elektronische Patientenakte übertragen werden.

Außerdem soll es die Möglichkeit geben, auf freiwilliger Basis Daten aus der elektronischen Patientenakte pseudonymisiert für die Forschung zur Verfügung zu stellen. Pseudonymisiert bedeutet, dass man die Daten nicht mehr der jeweiligen Person zuordnen kann. Die Freigabe von Daten soll dazu beitragen, die Gesundheitsversorgung zu verbessern.

Welche Vorteile hat die elektronische Patientenakte?

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist ein zentraler Ort, an dem lebenslang alle persönlichen Gesundheits- und Behandlungsdaten abgelegt und gesammelt werden können, die ansonsten verstreut vorliegen. In der ePA sind diese Informationen sicher verwahrt und jederzeit verfügbar.

Die elektronische Patientenakte ist ein zentraler Ort, an dem lebenslang alle persönlichen Gesundheitsdaten gesammelt werden können.

Indem Sie als Patientin oder Patient eine elektronische Patientenakte anlegen und ausgewählten Praxen, Krankenhäusern und Apotheken den Zugriff darauf erlauben, wird Ihre Behandlungshistorie für alle Beteiligten besser nachvollziehbar. So können Ärztinnen und Ärzte schneller eine geeignete Behandlung wählen, Mehrfachuntersuchungen werden vermieden und es bleibt mehr Zeit für das persönliche Gespräch.

In der Apotheke ermöglicht die elektronische Patientenakte eine individuelle Beratung, beispielsweise im Hinblick auf Wechselwirkungen, Unverträglichkeiten oder Allergien.

Übrigens: Die elektronische Patientenakte ist an das Gesundheitsportal gesund.bund angebunden. So haben Sie auch von der elektronischen Patientenakte Zugriff auf verlässliche und verständliche Informationen rund um das Thema Gesundheit. 

Wie bekomme ich meine elektronische Patientenakte?

Die elektronische Patientenakte (ePA) steht Versicherten der gesetzlichen und einiger privater Krankenversicherungen kostenlos zur Verfügung. Wenn Sie die elektronische Patientenakte nutzen möchten, können Sie diese bei Ihrer Krankenversicherung beantragen. Die Krankenversicherungen informieren ausführlich darüber, wie Sie sich in der bereitgestellten ePA-App anmelden und wie sie funktioniert.

Sie haben zwei Möglichkeiten, auf Ihre elektronische Patientenakte zuzugreifen:

  • ePA-App: Mit der ePA-App auf einem Smartphone oder Tablet können Sie die gespeicherten Dokumente in Ihrer ePA lesen, neue Daten hochladen, freigeben oder auch löschen.
  • Desktop-App Ihrer Krankenversicherung: Sie bietet am PC oder Laptop denselben Funktionsumfang wie die App für mobile Geräte.

Aber auch wenn Sie die ePA-App nicht selber nutzen wollen, können Sie eine elektronische Patientenakte haben und diese durch Ihre Ärztinnen und Ärzte befüllen lassen.

Wenn Sie gesetzlich versichert sind, dann benötigen Sie dazu Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) sowie eine dazugehörige PIN von Ihrer Krankenkasse. Damit können Sie Praxen berechtigen, auf Ihre elektronische Patientenakte zuzugreifen, über das Praxisinformationssystem mit Daten zu befüllen und darin befindliche Daten einzusehen.

Privat Versicherte können Arztpraxen über einen Online Check-In in einer App die Zugriffsberechtigung für die elektronische Patientenakte erteilen. Voraussetzung für den Online Check-In ist die Gesundheits-ID. Erfragen Sie bei Ihrer Krankenversicherung, ob diese bereits einen Online Check-In anbietet.

Mehr Informationen zum Online Check-In finden Sie auf der Website der gematik.

Bei einem Wechsel der Krankenversicherung können ePA-Daten mit wenigen Klicks mitgenommen werden.

Die elektronische Patientenakte für Kinder wird zunächst von den Eltern oder einem sorgeberechtigten Vertreter verwaltet. Ab dem 16. Lebensjahr können sie ihre elektronische Patientenakte selbst führen.

Interessant zu wissen: Ab 2025 gibt es die „elektronische Patientenakte für alle“. Die gesetzlichen Krankenkassen richten dann automatisch eine elektronische Patientenakte für alle ihre Versicherten ein. Die Verwendung bleibt freiwillig. Man kann bei der Krankenkasse Widerspruch gegen die Einrichtung der elektronischen Patientenakte einlegen, wenn man sie nicht nutzen möchte. 

Wer hat Zugriff auf die elektronische Patientenakte?

Die Kontrolle über Ihre elektronische Patientenakte liegt ganz bei Ihnen als Patientin oder Patient: Sie entscheiden darüber, wer Zugriff auf die elektronische Patientenakte hat, was gespeichert wird und für welchen Zeitraum der Zugriff möglich sein soll.

Sie entscheiden, was in Ihrer ePA gespeichert wird, wer Zugriff hat und für wie lange.

Während Sie Ihrer Hausarztpraxis möglicherweise einen dauerhaften Zugriff gestatten möchten, können Sie die Nutzungsdauer bei einem Facharzt beispielsweise auf einen Tag begrenzen. Sie können Ihre Unterlagen mit unterschiedlichen Vertraulichkeitsstufen versehen und nur bestimmte Dokumentenkategorien oder ausgewählte Dokumente freigeben.

Den Zugriff vergeben Sie entweder über Ihre ePA-App oder direkt in der Praxis mittels Ihrer elektronischen Gesundheitskarte und einer persönlichen PIN über das Kartenterminal.

Gut zu wissen: Es ist auch möglich, eine Vertreterin oder einen Vertreter zu bestimmen. Die benannte Person kann dann ebenfalls die elektronische Patientenakte einsehen und verwalten. Das kann beispielsweise für ältere Menschen hilfreich sein oder für Menschen, die mobile Geräte nicht oder nur eingeschränkt bedienen können.

Wie wird der Datenschutz gewährleistet?

Der Zugriff auf das ePA-Aktensystem erfolgt über die Telematikinfrastruktur, ein sicheres, in sich geschlossenes Netz. Die Server zur Verarbeitung der Daten stehen in Deutschland, unterliegen den europäischen Datenschutzbestimmungen und werden regelmäßig überprüft. Alle Dokumente werden Ende-zu-Ende verschlüsselt. Das bedeutet, dass ausschließlich der oder die Versicherte selbst und von ihm oder ihr Berechtigte die Nachricht entschlüsseln können. Krankenversicherungen haben auf die Inhalte der elektronischen Patientenakte keinen Zugriff.

Die App der Krankenversicherung für die elektronische Patientenakte muss von der Gesellschaft für Telematik (gematik) zugelassen sein und wird im Rahmen der Zulassung auf Sicherheit und Funktionalität geprüft.

Ein Teil des Zulassungsprozesses ist unter anderem die Vorlage eines Sicherheitsgutachtens, das von einem unabhängigen Dritten angefertigt wurde.

In der ePA werden alle Vorgänge und Zugriffe für ein Jahr protokolliert – die letzten 50 Einträge sind unabhängig von dieser Frist einsehbar. Somit ist für Sie nachvollziehbar, wer in Ihrer ePA beispielsweise Dokumente herunterlädt, eintstellt oder löscht. 

Weitere Informationen

Vertiefende Informationen zur elektronischen Patientenakte bietet die Website der gematik.

Geprüft durch die Nationale Agentur für Digitale Medizin (gematik).

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