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Minijob

Unter einem Minijob versteht man eine geringfügig entlohnte Beschäftigung. Das bedeutet, dass der monatliche Verdienst die Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigt. Im Jahr 2026 liegt diese Grenze bei 603 Euro im Monat.

Die Geringfügigkeitsgrenze wird immer wieder angepasst. Steigt der Mindestlohn, steigt auch die Geringfügigkeitsgrenze.

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