S34.2: Verletzung von Nervenwurzeln der Lendenwirbelsäule und des Kreuzbeins

Sie haben sich Nerven an der Lenden-Wirbelsäule verletzt.

In der Wirbelsäule befindet sich das Rückenmark. Das Rückenmark besteht aus Nervenfasern. Seitlich an der Wirbelsäule treten die Nervenfasern aus dem Rückenmark aus und bilden Nerven. Nerven sind eine Art Kabel im Körper. Über Nerven werden Informationen weitergeleitet. Dazu nutzen die Nerven elektrische Impulse. Nerven sind wichtig, damit man zum Beispiel Berührungen und Temperaturen fühlen und die Muskeln bewegen kann.

Die Lenden-Wirbelsäule besteht aus 5 Wirbeln und liegt zwischen der Brust-Wirbelsäule und dem Becken. Unter der Lenden-Wirbelsäule liegt das Kreuzbein. Das Kreuzbein besteht aus verschmolzenen Wirbeln und ist mit dem Becken verbunden.

An der Lenden-Wirbelsäule und am Kreuzbein treten seitlich Nerven aus, die die untere Körperhälfte versorgen. Wenn die Nerven an der Lenden-Wirbelsäule geschädigt sind, dann kann man verschiedene Beschwerden haben. Es kann zum Beispiel sein, dass man bestimmte Muskeln am Bein oder am Gesäß nicht mehr richtig bewegen kann. Es kann auch sein, dass man in manchen Bereichen am Gesäß oder am Bein weniger spürt.

Zusatzkennzeichen

Auf ärztlichen Dokumenten wird der ICD-Code oft durch Buchstaben ergänzt, die die Sicherheit der Diagnose oder die betroffene Körperseite beschreiben.

  • G: Gesicherte Diagnose
  • V: Verdacht
  • Z: Zustand nach
  • A: Ausschluss
  • L: Links
  • R: Rechts
  • B: Beidseitig

Weitere Informationen

Hinweis

Diese Informationen dienen nicht der Selbstdiagnose und ersetzen keinesfalls die Beratung durch eine Ärztin oder einen Arzt. Wenn Sie einen entsprechenden ICD-Code auf einem persönlichen medizinischen Dokument finden, achten Sie auch auf Zusatzkennzeichen für die Diagnosesicherheit.
Ihre Ärztin oder Ihr Arzt hilft Ihnen bei gesundheitlichen Fragen weiter und erläutert Ihnen bei Bedarf die ICD-Diagnoseverschlüsselung im direkten Gespräch.

Quelle

Bereitgestellt von der „Was hab’ ich?“ gemeinnützigen GmbH im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG).