E74.0: Glykogenspeicherkrankheit [Glykogenose]

Sie haben eine Glykogen-Speicherkrankheit. Dadurch können Sie den Speicherzucker Glykogen nicht richtig verarbeiten.

Glykogen ist aus mehreren Zuckern aufgebaut. Es wird vor allem in der Leber und in den Muskeln gespeichert. Wenn der Körper Zucker benötigt, dann kann er diesen aus den Glykogen-Speichern gewinnen.

Im Körper sorgen bestimmte Proteine dafür, dass Vorgänge besser oder schneller ablaufen. Man nennt diese Proteine auch Enzyme. Die Ursache für die Krankheit ist meistens, dass ein Enzym fehlt. Dadurch kann man Glykogen nicht richtig verarbeiten. So eine Krankheit kann erblich sein. Das bedeutet, dass auch andere Familienmitglieder betroffen sein können. Wenn man Glykogen nicht richtig verarbeiten kann, dann lagert es sich an bestimmten Stellen vom Körper vermehrt ein.

Die Beschwerden sind davon abhängig, wo sich das Glykogen vermehrt einlagert. Es kann zum Beispiel sein, dass sich die Leber vergrößert oder auch nicht mehr richtig arbeitet. Möglicherweise wird dem Körper nicht genügend Zucker bereitgestellt. Es kann auch sein, dass die Muskeln schwach sind oder schmerzen. Man kann bei der Krankheit schwer krank sein.

Zusatzkennzeichen

Auf ärztlichen Dokumenten wird der ICD-Code oft durch Buchstaben ergänzt, die die Sicherheit der Diagnose oder die betroffene Körperseite beschreiben.

  • G: Gesicherte Diagnose
  • V: Verdacht
  • Z: Zustand nach
  • A: Ausschluss
  • L: Links
  • R: Rechts
  • B: Beidseitig

Weitere Informationen

Hinweis

Diese Informationen dienen nicht der Selbstdiagnose und ersetzen keinesfalls die Beratung durch eine Ärztin oder einen Arzt. Wenn Sie einen entsprechenden ICD-Code auf einem persönlichen medizinischen Dokument finden, achten Sie auch auf Zusatzkennzeichen für die Diagnosesicherheit.
Ihre Ärztin oder Ihr Arzt hilft Ihnen bei gesundheitlichen Fragen weiter und erläutert Ihnen bei Bedarf die ICD-Diagnoseverschlüsselung im direkten Gespräch.

Quelle

Bereitgestellt von der „Was hab’ ich?“ gemeinnützigen GmbH im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG).