H80.0: Otosklerose mit Beteiligung der Fenestra vestibuli, nichtobliterierend
Bei Ihnen sind Bereiche von Mittelohr und Innenohr verändert.
Das Ohr ist ein Sinnesorgan, mit dem man hören und das Gleichgewicht halten kann. Im Ohr unterscheidet man 3 Bereiche: das äußere Ohr, das Mittelohr und das Innenohr. Das Mittelohr beginnt hinter dem Trommelfell. Es besteht aus der luftgefüllten Paukenhöhle mit den 3 Gehör-Knöchelchen. Im Innenohr liegt das eigentliche Hör-Organ, die Hör-Schnecke. Die Hör-Schnecke besteht aus einem Knochen-Kanal, der wie eine Schnecke gewunden ist. Innerhalb der Hör-Schnecke liegen die Hör-Sinneszellen. Über den Hör-Nerv ist das Innenohr mit dem Gehirn verbunden.
Im Innenohr befinden sich am knöchernen Anteil der Hör-Schnecke 2 kleine Öffnungen. Die Öffnungen sind mit einer Hautschicht überzogen. An der Hautschicht der einen Öffnung ist das 3. Gehör-Knöchelchen verankert. So besteht eine Verbindung zwischen den Gehör-Knöchelchen im Mittelohr und der Hör-Schnecke im Innenohr. Bei Ihnen hat sich in diesem Bereich Knochen-Gewebe verändert. Dadurch ist diese Verbindungs-Stelle verhärtet und weniger beweglich. Die Ursache für diese Erkrankung ist nicht genau bekannt.
Geräusche oder Töne aus der Umwelt gelangen als Schallwellen an das Ohr. Wenn die Schallwellen auf das Trommelfell treffen, bringen sie es zum Schwingen. Diese Schwingungen werden über die Gehör-Knöchelchen an die Hör-Schnecke weitergeleitet und dabei verstärkt. In der Hör-Schnecke wandeln die Hör-Sinneszellen die Schwingungen in elektrische Signale um. Diese Signale gelangen dann über den Hör-Nerven in das Gehirn, wo sie wahrgenommen und verarbeitet werden. Wenn Bereiche von Mittelohr und Innenohr verhärtet sind, dann können Schallwellen nur eingeschränkt in die Hör-Schnecke weitergeleitet werden. Dadurch kann das Hörvermögen eingeschränkt sein. Es kann auch sein, dass man ein Ohrgeräusch wahrnimmt. Das nennt man Tinnitus.
Zusatzkennzeichen
Auf ärztlichen Dokumenten wird der ICD-Code oft durch Buchstaben ergänzt, die die Sicherheit der Diagnose oder die betroffene Körperseite beschreiben.
- G: Gesicherte Diagnose
- V: Verdacht
- Z: Zustand nach
- A: Ausschluss
- L: Links
- R: Rechts
- B: Beidseitig
Weitere Informationen
Quelle
Bereitgestellt von der „Was hab’ ich?“ gemeinnützigen GmbH im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG).