H90.4: Einseitiger Hörverlust durch Schallempfindungsstörung bei nicht eingeschränktem Hörvermögen der anderen Seite
Sie können auf einem oder beiden Ohren nicht mehr so gut hören.
Das Ohr besteht aus 3 Abschnitten: dem äußeren Ohr, dem Mittelohr und dem Innenohr. Geräusche oder Töne aus unserer Umwelt erreichen als Schallwellen unser Ohr. Diese Schallwellen gelangen zunächst über den äußeren Gehörgang zum Trommelfell. Das Trommelfell wird durch die Schallwellen in schwingende Bewegungen versetzt. Diese Schwingungen werden von den Gehörknöchelchen auf das Innenohr weitergeleitet. Die weitergeleiteten Schwingungen werden im Innenohr und im Gehirn so verarbeitet, dass man Hören kann.
Sie hören auf Ihrem Ohr nur wenig oder nichts mehr, weil die Schwingungen im Innenohr oder im Gehirn nicht richtig verarbeitet werden. Wenn das Innenohr oder bestimmte Bereiche vom Gehirn geschädigt wurden, dann hört man nichts mehr. Dafür gibt es viele Ursachen. Es kann zum Beispiel sein, dass das Innenohr oder das Gehirn verletzt wurden.
Zusatzkennzeichen
Auf ärztlichen Dokumenten wird der ICD-Code oft durch Buchstaben ergänzt, die die Sicherheit der Diagnose oder die betroffene Körperseite beschreiben.
- G: Gesicherte Diagnose
- V: Verdacht
- Z: Zustand nach
- A: Ausschluss
- L: Links
- R: Rechts
- B: Beidseitig
Weitere Informationen
Quelle
Bereitgestellt von der „Was hab’ ich?“ gemeinnützigen GmbH im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG).