K03.5: Ankylose der Zähne

Einer oder mehrere Ihrer Zähne sind mit dem Kieferknochen verwachsen.

Der Zahn wird durch den Zahn-Halteapparat fest im Kieferknochen verankert. Dazu gehören unter anderem die äußerste Schicht der Zahnwurzel und das Zahnfleisch. Zum Zahn-Halteapparat gehört auch das Loch im Kieferknochen, in dem der Zahn steckt. Kleine Fasern verankern die Zahnwurzel in ihrem Loch im Kieferknochen.

Wenn sich diese Fasern in knochenähnliches Gewebe umwandeln, kann der Zahn mit dem Knochen verwachsen. Das kann sowohl bei den Milchzähnen als auch bei den bleibenden Zähnen passieren. Es kann sein, dass ein betroffener Zahn dann nicht wie gewöhnlich durch das Zahnfleisch durchbrechen kann. Es kann auch sein, dass ein betroffener Zahn nicht vollständig aus dem Kieferknochen herauswächst. Der Zahn kann dann kleiner aussehen als die umgebenden Zähne. Möglich ist auch, dass man einen betroffenen Zahn dann schwieriger entfernen kann als gewöhnlich.

Es gibt verschiedene Ursachen für verwachsene Zähne. Eine mögliche Ursache können Veränderungen in der Erbinformation sein. Es kann auch sein, dass Verletzungen oder Entzündungen das Festwachsen auslösen.

Zusatzkennzeichen

Auf ärztlichen Dokumenten wird der ICD-Code oft durch Buchstaben ergänzt, die die Sicherheit der Diagnose oder die betroffene Körperseite beschreiben.

  • G: Gesicherte Diagnose
  • V: Verdacht
  • Z: Zustand nach
  • A: Ausschluss
  • L: Links
  • R: Rechts
  • B: Beidseitig

Weitere Informationen

Hinweis

Diese Informationen dienen nicht der Selbstdiagnose und ersetzen keinesfalls die Beratung durch eine Ärztin oder einen Arzt. Wenn Sie einen entsprechenden ICD-Code auf einem persönlichen medizinischen Dokument finden, achten Sie auch auf Zusatzkennzeichen für die Diagnosesicherheit.
Ihre Ärztin oder Ihr Arzt hilft Ihnen bei gesundheitlichen Fragen weiter und erläutert Ihnen bei Bedarf die ICD-Diagnoseverschlüsselung im direkten Gespräch.

Quelle

Bereitgestellt von der „Was hab’ ich?“ gemeinnützigen GmbH im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG).