R87.2: Abnorme Befunde in Untersuchungsmaterialien aus den weiblichen Genitalorganen Abnormer Wert für sonstige Drogen, Arzneimittel und biologisch aktive Substanzen
Bei Ihnen wurde Flüssigkeit aus den weiblichen Geschlechtsorganen untersucht. In Ihrer Probe wurden Drogen und Medikamente oder Stoffe aus der Umwelt nachgewiesen.
Zu den inneren weiblichen Geschlechtsorganen gehören die Gebärmutter, die Eileiter und die Eierstöcke. Auch die Scheide gehört zu den inneren Geschlechtsorganen und führt von der Gebärmutter nach außen. Zu den äußeren weiblichen Geschlechtsorganen gehören die Schamlippen, die Klitoris und die Haut um die Scheide herum. Es kann zum Beispiel sein, dass man bei Ihnen Flüssigkeit aus der Gebärmutter oder aus der Scheide untersucht hat.
Die Probe mit der untersuchten Flüssigkeit enthält normalerweise nur eine bestimmte Menge verschiedener Stoffe. Zu diesen Stoffen gehören zum Beispiel bestimmte Zellen oder bestimmte Proteine. Manchmal kann man in der Probe aber auch Stoffe nachweisen, die dort normalerweise nicht vorkommen.
Es kann zum Beispiel sein, dass in Ihrer Probe Drogen oder Medikamente festgestellt wurden. Es kann auch sein, dass man andere Stoffe nachgewiesen hat. Diese Stoffe kommen normalerweise nicht im Körper vor und können Beschwerden verursachen. Solche Stoffe sind zum Beispiel Stoffe aus der Umwelt. Diese Stoffe können giftig sein.
Zusatzkennzeichen
Auf ärztlichen Dokumenten wird der ICD-Code oft durch Buchstaben ergänzt, die die Sicherheit der Diagnose oder die betroffene Körperseite beschreiben.
- G: Gesicherte Diagnose
- V: Verdacht
- Z: Zustand nach
- A: Ausschluss
- L: Links
- R: Rechts
- B: Beidseitig
Weitere Informationen
Quelle
Bereitgestellt von der „Was hab’ ich?“ gemeinnützigen GmbH im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG).