R87.9: Abnorme Befunde in Untersuchungsmaterialien aus den weiblichen Genitalorganen Nicht näher bezeichneter abnormer Befund
Bei Ihnen wurde Flüssigkeit aus den weiblichen Geschlechtsorganen untersucht. In Ihrer Probe wurden Veränderungen nachgewiesen.
Zu den inneren weiblichen Geschlechtsorganen gehören die Gebärmutter, die Eileiter und die Eierstöcke. Auch die Scheide gehört zu den inneren Geschlechtsorganen und führt von der Gebärmutter nach außen. Zu den äußeren weiblichen Geschlechtsorganen gehören die Schamlippen, die Klitoris und die Haut um die Scheide herum. Es kann zum Beispiel sein, dass man bei Ihnen Flüssigkeit aus der Gebärmutter oder aus der Scheide untersucht hat.
Die Probe mit der untersuchten Flüssigkeit enthält normalerweise nur eine bestimmte Menge verschiedener Stoffe. Zu diesen Stoffen gehören zum Beispiel bestimmte Zellen oder bestimmte Proteine.
Wenn die Menge von Stoffen in der Probe verändert ist, dann ist das manchmal ein Hinweis für eine Erkrankung. Das Ergebnis kann zum Beispiel auch davon abhängen, wann man die Probe entnimmt oder wie man die Probe bis zur Untersuchung lagert.
Zusatzkennzeichen
Auf ärztlichen Dokumenten wird der ICD-Code oft durch Buchstaben ergänzt, die die Sicherheit der Diagnose oder die betroffene Körperseite beschreiben.
- G: Gesicherte Diagnose
- V: Verdacht
- Z: Zustand nach
- A: Ausschluss
- L: Links
- R: Rechts
- B: Beidseitig
Weitere Informationen
Quelle
Bereitgestellt von der „Was hab’ ich?“ gemeinnützigen GmbH im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG).