Z45.3: Anpassung und Handhabung eines implantierten Hörgerätes
Bei Ihnen wurde ein Hörgerät angepasst oder überprüft.
Das Ohr ist ein Sinnesorgan, mit dem man hören und das Gleichgewicht halten kann. Im Ohr unterscheidet man 3 Bereiche: das äußere Ohr, das Mittelohr und das Innenohr. Im Innenohr liegt das eigentliche Hör-Organ, die Hör-Schnecke. Die Hör-Schnecke besteht aus einem Knochen-Kanal, der wie eine Schnecke gewunden ist. Innerhalb der Hör-Schnecke liegen die Hör-Sinneszellen. Über den Hör-Nerv ist das Innenohr mit dem Gehirn verbunden. Geräusche oder Töne aus der Umwelt gelangen als Schallwellen an das Ohr. Wenn die Schallwellen auf das Trommelfell treffen, bringen sie es zum Schwingen. Diese Schwingungen werden über die Gehör-Knöchelchen an die Hör-Schnecke weitergeleitet und dabei verstärkt. In der Hör-Schnecke wandeln die Hör-Sinneszellen die Schwingungen in elektrische Signale um. Diese Signale gelangen dann über den Hör-Nerven in das Gehirn, wo sie wahrgenommen und verarbeitet werden.
Sie haben ein fest eingebautes Hörgerät. Bei einem fest eingebauten Hörgerät wird in einer Operation entweder das gesamte Gerät oder ein Teil davon fest im Ohr verankert. Es gibt verschiedene Arten von Geräten, die das Hören unterstützen oder ermöglichen können. Unterstützende Hörgeräte nehmen Geräusche aus der Umwelt auf, wandeln sie um und leiten sie an bestimmte Orte im Ohr weiter. Diese Orte können beispielsweise der Schädel-Knochen oder die Gehör-Knöchelchen sein. Andere Hörgeräte können die Funktion des Innenohrs ersetzen.
Ein Hörgerät für das Innenohr nennt man auch Cochlea-Implantat. Ein Cochlea-Implantat besteht aus zwei Anteilen. Der äußere Anteil nimmt die Schallwellen auf und wandelt sie in elektrische Signale um. Der innere Anteil ist das eigentliche Cochlea-Implantat. Es wird direkt in die Hör-Schnecke im Innenohr eingesetzt. Das Cochlea-Implantat empfängt die elektrischen Signale und leitet sie an den Hör-Nerven weiter.
Vor dem Einsetzen eines Hörgerätes muss geprüft werden, welches Hörgerät geeignet ist. Wichtig ist es, dabei die Form des jeweiligen Ohres zu beachten und welche Art von Hörschaden vorliegt. Wenn das Gerät eingesetzt ist, wird es auf die Hör-Bedürfnisse des einzelnen Patienten angepasst. Dazu können verschiedene Hörtests durchgeführt werden. Außerdem erhält man Hinweise zur Handhabung des Hörgeräts.
Zusatzkennzeichen
Auf ärztlichen Dokumenten wird der ICD-Code oft durch Buchstaben ergänzt, die die Sicherheit der Diagnose oder die betroffene Körperseite beschreiben.
- G: Gesicherte Diagnose
- V: Verdacht
- Z: Zustand nach
- A: Ausschluss
- L: Links
- R: Rechts
- B: Beidseitig
Weitere Informationen
Quelle
Bereitgestellt von der „Was hab’ ich?“ gemeinnützigen GmbH im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG).