Pflege Checkliste Pflegebegutachtung
Bei der Pflegebegutachtung wird geschaut, inwieweit eine Person im Alltag Hilfe benötigt. So lässt sich beurteilen, wie pflegebedürftig jemand ist. Erst dann können Pflegeleistungen in Anspruch genommen werden. Mit unserer Checkliste können Sie sich optimal auf die Begutachtung vorbereiten.
Einleitung
Damit pflegebedürftige Menschen Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, muss die Pflegebedürftigkeit zunächst „anerkannt“ werden. Dafür ist eine Pflegebegutachtung notwendig. Gutachterinnen oder Gutachter des Medizinischen Dienstes ermitteln in der Regel bei einem Hausbesuch, ob Beeinträchtigungen vorliegen und wie stark diese ausgeprägt sind. Abhängig davon wird ein Pflegegrad bestimmt. Unsere Checkliste hilft Ihnen dabei, sich optimal auf die Begutachtung vorzubereiten. Nähere Informationen zur Begutachtung finden Sie in unserem Artikel Pflegebegutachtung: Worauf man achten sollte.
Antragsstellung
Tipp: Die Pflegekasse ist grundsätzlich bei der Krankenkasse angesiedelt. Wenn Sie die Kontaktdaten Ihrer Pflegekasse nicht kennen, nutzen Sie einfach den Kontakt über Ihre Krankenkasse mit der Bitte um Weiterleitung an die Pflegekasse.
Tipp: Hilfe beim Ausfüllen des Antrags bekommen Sie bei Ihrer Pflegekasse oder privaten Pflegeversicherung. Auch Beratungsstellen vor Ort (zum Beispiel Pflegestützpunkte) können Sie beim Antrag unterstützen. In unserem Hilfebereich können Sie nach dem passenden Ansprechpartner suchen. Die Pflegekasse ist außerdem verpflichtet, Ihnen unmittelbar nach Eingang eines erstmaligen Antrags einen konkreten Beratungstermin anzubieten und eine Ansprechperson zu nennen. Die Beratung ist dann innerhalb von 2 Wochen durchzuführen.
Vor der Begutachtung
Tipp: Es gibt sechs verschiedene Module, in denen während der Begutachtung die Selbstständigkeit beurteilt wird. Überlegen Sie sich für jeden Bereich, in dem Sie nicht mehr selbstständig sind, wie oft und in welchem Maße im Tagesablauf Hilfe nötig ist. Überlegen Sie sich auch konkrete Beispiele, um Ihre Aussagen zu belegen. Der Sozialverband Deutschland SoVD bietet eine umfassende Vorlage für ein Pflegetagebuch.
- Aktueller Medikamentenplan
- Aktuelle Krankenhaus- und Arztberichte
- Bescheide und Gutachten anderer Leistungsträger der Sozialversicherung (beispielsweise Schwerbehindertenbescheid)
- Liste über regelmäßige Behandlungen (beispielsweise An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen, Blutdruckmessen)
- Liste aller Hilfsmittel, die Sie verwenden (zum Beispiel Brille, Hörgeräte, Gehstock, Rollator, Inkontinenzmaterialien)
- eigene Notizen, wie beispielweise ein Pflegetagebuch
- gegebenenfalls die aktuelle Pflegedokumentation des Pflegedienstes
Unterstützung durch Dritte
Tipp: Bei Menschen mit Demenz sollten pflegende Personen auf jeden Fall anwesend sein.
Während der Begutachtung
Tipp: Räumen Sie zuvor nicht extra auf oder machen sich anders zurecht als sonst, damit die Gutachterin oder der Gutachter einen realistischen Eindruck gewinnen kann.
Nach der Begutachtung
Tipp: Nach Erhalt des Bescheids haben Sie einen Monat Zeit, um Widerspruch einzulegen. Wenn Sie den Widerspruch an Ihre Pflegekasse schicken, empfiehlt sich zur Sicherheit ein Einschreiben mit Rückschein. Die Verbraucherzentrale bietet einen kostenlosen Musterbrief für den Widerspruch.
- Medicproof GmbH. Wie beantrage ich einen Pflegegrad? Aufgerufen am 07.03.2025.
- Medizinischer Dienst. Vorbereitung auf das Begutachtungsgespräch mit dem Medizinischen Dienst Checkliste. Stand: Februar 2024.
- Medizinischer Dienst Bund. Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches. Stand: September 2024.
- Verbraucherzentrale. Begutachtung durch Medizinischen Dienst: So können Sie sich vorbereiten. Aufgerufen am 07.03.2025.
- Verbraucherzentrale. Was Pflegegrade bedeuten und wie die Einstufung funktioniert. Aufgerufen am 17.03.2025
- Verbraucherzentrale. Pflegegrad abgelehnt? So wehren Sie sich mit Widerspruch und Klage. Aufgerufen am 07.03.2025.
Geprüft durch die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.
Stand: