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Pflege Checkliste Pflegebegutachtung

Vorlesen

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  • Inhalt

  • Einleitung
  • Antragsstellung
  • Vor der Begutachtung
  • Unterstützung durch Dritte
  • Während der Begutachtung
  • Nach der Begutachtung
  • Quellen

Bei der Pflegebegutachtung wird geschaut, inwieweit eine Person im Alltag Hilfe benötigt. So lässt sich beurteilen, wie pflegebedürftig jemand ist. Erst dann können Pflegeleistungen in Anspruch genommen werden. Mit unserer Checkliste können Sie sich optimal auf die Begutachtung vorbereiten.

Einleitung

Damit pflegebedürftige Menschen Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, muss die Pflegebedürftigkeit zunächst „anerkannt“ werden. Dafür ist eine Pflegebegutachtung notwendig. Gutachterinnen oder Gutachter des Medizinischen Dienstes ermitteln in der Regel bei einem Hausbesuch, ob Beeinträchtigungen vorliegen und wie stark diese ausgeprägt sind. Abhängig davon wird ein Pflegegrad bestimmt. Unsere Checkliste hilft Ihnen dabei, sich optimal auf die Begutachtung vorzubereiten. Nähere Informationen zur Begutachtung finden Sie in unserem Artikel Pflegebegutachtung: Worauf man achten sollte.

Antragsstellung

  • Um eine „Feststellung der Pflegebedürftigkeit“ zu beantragen, reicht zunächst eine formlose Mitteilung an Ihre Pflegekasse oder private Pflegeversicherung, zum Beispiel per Brief, E-Mail oder Anruf. Anschließend erhalten Sie das Antragsformular. 

Tipp: Die Pflegekasse ist grundsätzlich bei der Krankenkasse angesiedelt. Wenn Sie die Kontaktdaten Ihrer Pflegekasse nicht kennen, nutzen Sie einfach den Kontakt über Ihre Krankenkasse mit der Bitte um Weiterleitung an die Pflegekasse.

  • Wenn Sie den Antrag zunächst telefonisch stellen, bitten Sie um eine schriftliche Eingangsbestätigung Ihres Antrags. Nur so haben Sie einen Nachweis für das Datum Ihres Antrags. Denn für den Beginn der Gewährung von Leistungen ist grundsätzlich der Zeitpunkt der Antragstellung entscheidend.
     
  • Lassen Sie sich beim Ausfüllen des Antragsformulars unterstützen, wenn Sie nicht alles verstehen oder bestimmte Fachbegriffe nicht kennen.

Tipp: Hilfe beim Ausfüllen des Antrags bekommen Sie bei Ihrer Pflegekasse oder privaten Pflegeversicherung. Auch Beratungsstellen vor Ort (zum Beispiel Pflegestützpunkte) können Sie beim Antrag unterstützen. In unserem Hilfebereich können Sie nach dem passenden Ansprechpartner suchen. Die Pflegekasse ist außerdem verpflichtet, Ihnen unmittelbar nach Eingang eines erstmaligen Antrags einen konkreten Beratungstermin anzubieten und eine Ansprechperson zu nennen. Die Beratung ist dann innerhalb von 2 Wochen durchzuführen.

  • Wenn jemand nicht mehr geschäftsfähig ist, kann der Antrag nur von einer bevollmächtigten Person oder von einer gesetzlichen Betreuerin beziehungsweise einem Betreuer gestellt werden. Legen Sie dem Antrag in diesem Fall eine Kopie der Vollmacht oder des Betreuerausweises bei.
     
  • Überprüfen Sie vorab, ob die Voraussetzungen für einen Pflegegrad erfüllt sind. Mit dem kostenlosen Pflegegradrechner der Verbraucherzentralen können Sie abschätzen, ob sich ein Antrag lohnt.

Vor der Begutachtung

  • Überlegen Sie vorab, was Ihnen im Alltag besondere Schwierigkeiten macht. Wobei wird Unterstützung benötigt? Was können Sie im Alltag selbstständig ausführen?
     
  • Führen Sie vorab ein Pflegetagebuch. Notieren Sie dabei möglichst konkret, wobei Unterstützung benötigt wird. Führen Sie dieses Pflegetagebuch täglich über einen längeren Zeitraum.

Tipp: Es gibt sechs verschiedene Module, in denen während der Begutachtung die Selbstständigkeit beurteilt wird. Überlegen Sie sich für jeden Bereich, in dem Sie nicht mehr selbstständig sind, wie oft und in welchem Maße im Tagesablauf Hilfe nötig ist. Überlegen Sie sich auch konkrete Beispiele, um Ihre Aussagen zu belegen. Der Sozialverband Deutschland SoVD bietet eine umfassende Vorlage für ein Pflegetagebuch.

Die Module der Pflegebegutachtung sind: Mobilität, Kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewältigung von gesundheitlichen Belastungen, Alltagsleben und soziale Kontakte.
  • Legen Sie sich vorab wichtige Unterlagen zurecht. Hierzu gehören:
  • Aktueller Medikamentenplan
  • Aktuelle Krankenhaus- und Arztberichte
  • Bescheide und Gutachten anderer Leistungsträger der Sozialversicherung (beispielsweise Schwerbehindertenbescheid)
  • Liste über regelmäßige Behandlungen (beispielsweise An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen, Blutdruckmessen)
  • Liste aller Hilfsmittel, die Sie verwenden (zum Beispiel Brille, Hörgeräte, Gehstock, Rollator, Inkontinenzmaterialien)
  • eigene Notizen, wie beispielweise ein Pflegetagebuch
  • gegebenenfalls die aktuelle Pflegedokumentation des Pflegedienstes
     

Unterstützung durch Dritte

  • Bitten Sie die Person, die Sie hauptsächlich pflegt, bei der Begutachtung anwesend zu sein. Oft ist es hilfreich, wenn auch diese Person ihre Sicht der Dinge einbringt. Dafür müssen Sie Ihr Einverständnis geben.

Tipp: Bei Menschen mit Demenz sollten pflegende Personen auf jeden Fall anwesend sein.

  • Besteht eine gesetzliche Betreuung, informieren Sie vorab Ihre Betreuerin oder Ihren Betreuer über den Termin der Begutachtung.
     
  • Sprechen Sie selbst nicht ausreichend Deutsch? In diesem Fall müssen Sie sich vorab darum kümmern, dass eine Person anwesend ist, die übersetzen kann. Das können beispielsweise Angehörige oder Bekannte mit ausreichenden Sprachkenntnissen oder ein Übersetzungsdienst sein.
     

Während der Begutachtung

  • Beschönigen oder verharmlosen Sie nichts. Die Gutachterin oder der Gutachter sollte Sie in Ihrem normalen Alltag kennenlernen.
     
  • Ihre Wohnung und auch Ihr persönlicher Zustand und Erscheinungsbild sollten bei der Begutachtung dem alltäglichen Zustand entsprechen.

Tipp: Räumen Sie zuvor nicht extra auf oder machen sich anders zurecht als sonst, damit die Gutachterin oder der Gutachter einen realistischen Eindruck gewinnen kann.

  • Weisen Sie oder Ihre unterstützende Person die Gutachterin oder den Gutachter von sich aus auf besonders problematische Bereiche hin. Manchmal kann auch ein Gespräch unter vier Augen zwischen dem Gutachter und dem Angehörigen oder der Pflegeperson hilfreich sein.

Nach der Begutachtung

  • Die Pflegekasse entscheidet über Ihren Antrag auf Grundlage des Gutachtens des Medizinischen Dienstes. Die Entscheidung wird Ihnen in einem schriftlichen Bescheid mitgeteilt.
     
  • Das Gutachten des Medizinischen Dienstes wird Ihnen mit dem Bescheid der Pflegekasse zugeschickt. Ist das nicht der Fall, fordern Sie es bitte bei der Pflegekasse an.
     
  • Prüfen Sie gründlich, ob das Gutachten inhaltlich korrekt ist. Das Gutachten ist die Grundlage für die Entscheidung der Pflegekasse.
     
  • Legen Sie Widerspruch gegen den Bescheid der Pflegekasse ein, falls Ihr Antrag nach Ihrer Ansicht zu Unrecht abgelehnt wurde oder der zuerkannte Pflegegrad Ihrer Meinung nach zu niedrig ist.

Tipp: Nach Erhalt des Bescheids haben Sie einen Monat Zeit, um Widerspruch einzulegen. Wenn Sie den Widerspruch an Ihre Pflegekasse schicken, empfiehlt sich zur Sicherheit ein Einschreiben mit Rückschein. Die Verbraucherzentrale bietet einen kostenlosen Musterbrief für den Widerspruch.

  • Ein Widerspruch per E-Mail ist nur möglich, wenn die Pflegekasse für den Widerspruch ausdrücklich die elektronische Form zulässt. Lesen Sie hierzu die Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheides.
     
  • Begründen Sie anschließend Ihre Einsprüche im Detail und belegen diese. Hierfür kann ein Pflegetagebuch hilfreich sein.

  • Medicproof GmbH. Wie beantrage ich einen Pflegegrad? Aufgerufen am 07.03.2025.
  • Medizinischer Dienst. Vorbereitung auf das Begutachtungsgespräch mit dem Medizinischen Dienst Checkliste. Stand: Februar 2024.
  • Medizinischer Dienst Bund. Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches. Stand: September 2024.
  • Verbraucherzentrale. Begutachtung durch Medizinischen Dienst: So können Sie sich vorbereiten. Aufgerufen am 07.03.2025.
  • Verbraucherzentrale. Was Pflegegrade bedeuten und wie die Einstufung funktioniert. Aufgerufen am 17.03.2025
  • Verbraucherzentrale. Pflegegrad abgelehnt? So wehren Sie sich mit Widerspruch und Klage. Aufgerufen am 07.03.2025.
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Geprüft durch die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.

Stand: 23.06.2026
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