Das elektronische Kinderuntersuchungsheft (U-Heft)

Das elektronische Kinderuntersuchungsheft ist Teil der elektronischen Patientenakte (ePA). Die Inhalte sind die gleichen wie im gedruckten Heft. Die digitale Version bietet jedoch darüber hinaus einige Vorteile. Welche das sind, lesen Sie hier.

Auf einen Blick

  • Familien können das elektronische Kinderuntersuchungsheft als Teil der elektronischen Patientenakte (ePA) nutzen.
  • Wie im gedruckten „Gelben Heft“ (auch: „U-Heft“) werden dort die Ergebnisse der jeweiligen U-Untersuchungen eines Kindes dokumentiert.
  • Das elektronische Kinderuntersuchungsheft hat unter anderem den Vorteil, dass es jederzeit verfügbar ist.
  • Über die ePA-App lässt sich eine Teilnahmekarte herunterladen, als PDF-Dokument abspeichern und bei Bedarf ausdrucken, um die Teilnahme an den U-Untersuchungen nachzuweisen.
  • Die Nutzung ist, wie auch bei der elektronischen Patientenakte, freiwillig und kostenfrei.

Hinweis: Die Informationen dieses Artikels können und sollen einen Arztbesuch nicht ersetzen und dürfen nicht zur Selbstdiagnostik oder -behandlung verwendet werden.

E-Kinderuntersuchungsheft: Mutter, Vater und ein junges Mädchen sitzen gemeinsam auf dem Sofa. Das Mädchen sitzt zwischen den Eltern und hält ein Tablet in der Hand. Alle drei schauen auf den Bildschirm des Geräts.

Was ist das elektronische Kinderuntersuchungsheft?

Im Kinderuntersuchungsheft, auch „Gelbes Heft“ oder „U-Heft“ genannt, dokumentieren Ärztinnen und Ärzte die Ergebnisse der zehn Früherkennungsuntersuchungen eines Kindes. Das U-Heft begleitet ein Kind von der ersten Untersuchung bei seiner Geburt bis ins Grundschulalter. Eltern können darin auch eigene Beobachtungen und Fragen zur Entwicklung ihres Kindes notieren, um sie im Austausch mit dem Arzt oder der Ärztin zu besprechen.

Seit dem 1. Januar 2022 können Eltern die Untersuchungsergebnisse im elektronischen Kinderuntersuchungsheft abspeichern lassen.

Seit dem 1. Januar 2022 können Eltern die Untersuchungsergebnisse im elektronischen Kinderuntersuchungsheft digital abspeichern lassen. Dieses ist Bestandteil der elektronischen Patientenakte (ePA). Über die ePA-App können Eltern die Ergebnisse der Untersuchungen jederzeit einsehen und selbst Notizen eintragen.

Je nachdem, wie die ePA-App gestaltet ist, bietet die digitale Variante im Vergleich zum gedruckten Kinderuntersuchungsheft einige zusätzliche Funktionen, beispielsweise automatische Erinnerungen an die kommenden Untersuchungen.

Welche Vorteile hat das elektronische Kinderuntersuchungsheft?

Wenn Sie sich entscheiden, das elektronische Kinderuntersuchungsheft zu nutzen, speichern die Ärztinnen und Ärzte alle Ergebnisse aus den einzelnen Vorsorgeuntersuchungen Ihres Kindes in dessen elektronischer Patientenakte (ePA).

Das hat den Vorteil, dass die Untersuchungsergebnisse nicht verloren gehen können. Sie sind jederzeit verfügbar und können fortlaufend durch neue Einträge ergänzt werden.

Über die Freigabefunktion in der ePA-App können Sie das elektronische Kinderuntersuchungsheft in der Kinderarztpraxis jederzeit „vorlegen“, indem Sie der Arztpraxis den Zugriff erlauben.

Im Lauf der Jahre sammeln sich weitere Befunde, Laborwerte und Diagnosen an. In der elektronischen Patientenakte werden diese wichtigen Informationen sicher gespeichert und sind jederzeit verfügbar. So können beispielsweise Unterlagen aus dem Krankenhaus in der Kinderarztpraxis sofort bereitgestellt werden, ohne dass lange danach gesucht werden muss. Die Entscheidung darüber liegt immer bei der oder dem Versicherten selbst.

Die elektronische Patientenakte macht es möglich, dass zusätzliche Untersuchungen und Befunde im elektronischen Kinderuntersuchungsheft angezeigt werden, die nicht direkt zu den U-Untersuchungen gehören, aber damit zusammenhängen. Dazu gehört beispielsweise die Zweitmeinung eines Facharztes zu einer U-Untersuchung.

Anhand des Geburtsdatums können Termine für die U-Untersuchungen und Impfungen berechnet und eingetragen werden, sodass man einen besseren Überblick bekommt. Abhängig von der jeweiligen ePA-App Ihrer Krankenversicherung ist es zudem möglich, automatisch an die bevorstehenden U-Untersuchungen erinnert zu werden. Dies ist wichtig, da die Kosten nur übernommen werden, wenn die Untersuchung Ihres Kindes im dafür vorgesehenen Zeitraum stattfindet.

Viele Informationen im elektronischen Kinderuntersuchungsheft werden automatisiert ausgefüllt. So lassen sich Fehler beim Übertragen der Daten vermeiden.

Wie erhalte ich das elektronische „Gelbe Heft“ nach der Geburt?

Da für Neugeborene noch keine eigene elektronische Patientenakte beantragt werden kann, bevor die Versichertennummer (kurz „KVNR“) vorliegt, ist ein späteres Nachtragen in die eigene elektronische Patientenakte des Kindes möglich. Die elektronische Patientenakte für Ihr Kind können Sie kostenfrei bei der Krankenversicherung beantragen.

Wie kann ich auf das elektronische Kinderuntersuchungsheft meines Kindes zugreifen?

Der Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA) des Kindes und das darin gespeicherte Kinderuntersuchungsheft erfolgt über die ePA-App der Krankenversicherung, bei der das Kind mitversichert ist. Sind die Eltern in unterschiedlichen Kassen versichert, muss für die elektronische Patientenakte des Kindes also gegebenenfalls eine andere App als die eigene genutzt werden. Ist das Kind in derselben Krankenversicherung versichert wie man selbst, ist es auch dieselbe App.

Wie kann ich Untersuchungen nachweisen?

Um die Teilnahme an den U-Untersuchungen bei Institutionen wie Jugendamt, Schule oder Kindergarten nachzuweisen, können Sie über die ePA-App eine Teilnahmekarte ausdrucken oder als PDF-Dokument herunterladen. Sie ähnelt der Karte aus dem gedruckten Heft. So erhalten Dritte auch beim elektronischen Kinderuntersuchungsheft keine Einsicht in medizinische Informationen.

Kann ich das gedruckte und das elektronische Kinderuntersuchungsheft parallel nutzen?

Theoretisch ist das möglich. Da dies aber wieder zu Ungenauigkeiten und Mehraufwand führen kann, wird empfohlen, dass Sie sich für eine Variante entscheiden.

Wer kann auf die ePA-Daten meines Kindes zugreifen?

Das elektronische Kinderuntersuchungsheft ist Teil der elektronischen Patientenakte (ePA). Als Erziehungsberechtigte oder Erziehungsberechtigter entscheiden Sie für Ihr Kind, wer auf das Untersuchungsheft zugreifen darf – und für welche Dauer. Möchten Sie das elektronische Kinderuntersuchungsheft nutzen, müssen Sie Ihrer behandelnden Kinderarztpraxis für die anstehende U-Untersuchung den Zugriff darauf erlauben.

Worauf basiert die elektronische Version des Kinderuntersuchungshefts?

Das elektronische Kinderuntersuchungsheft richtet sich wie auch das gedruckte U-Heft nach der Kinder-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses. Diese „Richtlinie zur Früherkennung von Krankheiten bei Kindern“ wurde festgelegt, um die Gesundheitsuntersuchungen bei Kindern zu stärken und zu vereinheitlichen. Krankheiten, Behinderungen und Verzögerungen in der Entwicklung können so frühzeitiger erkannt und besser behandelt werden.

Weitere Informationen

Bei Fragen zur Gestaltung oder Anwendung des elektronischen Kinderuntersuchungshefts wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenversicherung.

Stand:

Fanden Sie diesen Artikel hilfreich?