Der elektronische Impfpass (E‑Impfpass)

Der elektronische Impfpass kann als Teil der elektronischen Patientenakte (ePA) genutzt werden. Mit ihm lassen sich Impflücken besser vermeiden. Welche Möglichkeiten er darüber hinaus bietet, lesen Sie hier.

Auf einen Blick

  • Versicherte können den elektronischen Impfpass als Teil der elektronischen Patientenakte verwenden.
  • Inhaltlich gleicht der E-Impfpass dem bisherigen gelben Impfbuch.
  • Der E-Impfpass bietet Patientinnen und Patienten einen besseren Überblick und trägt dazu bei, keine der empfohlenen Impfungen zu verpassen.
  • Auch automatische Erinnerungen sind mit der digitalen Version möglich.
  • Da der E-Impfpass in der ePA gespeichert ist, können Sie ihn nicht mehr verlieren oder zu Hause vergessen.
  • Die Nutzung ist, wie auch bei der elektronischen Patientenakte, freiwillig.

Hinweis: Die Informationen dieses Artikels können und sollen einen Arztbesuch nicht ersetzen und dürfen nicht zur Selbstdiagnostik oder -behandlung verwendet werden.

E-Impfpass: Die Nahaufnahme eines Impfpasses mit der Dokumentation über vorhandene Imfungen gegen Masern, Mumps und Röteln.

Was ist ein elektronischer Impfpass?

Jede Impfung, die Sie beim Arzt erhalten, wurde bisher handschriftlich in einem kleinen gelben Heft – dem Impfbuch – dokumentiert.

Seit 2022 können Sie bei jeder Impfung wählen, ob Sie einen Eintrag im gelben Impfbuch und/oder im elektronischen Impfpass wünschen, der Teil Ihrer elektronischen Patientenakte ist. Es ist aber sinnvoll, für alle Impfungen dieselbe Wahl zu treffen.

Voraussetzung für die Nutzung des elektronischen Impfpasses ist, dass Sie zuvor für sich eine elektronische Patientenakte (ePA) angelegt haben und der Arztpraxis den Zugriff darauf gewähren, damit neue Impfeinträge hinzugefügt werden können.

Wenn Sie sich entscheiden, den elektronischen Impfpass zu nutzen, werden alle Informationen zu Ihren Impfungen in Ihrer ePA gespeichert. Dann können Sie in der ePA-App auf Ihrem Smartphone oder Tablet beispielsweise jederzeit nachschauen, ob Sie für den FSME-Impfschutz bereits alle erforderlichen Impfungen erhalten haben.

Wichtig zu wissen: Der elektronische Impfpass ist nicht zu verwechseln mit dem digitalen Impfnachweis, der nach Impfungen gegen COVID-19 ausgestellt wird. Der digitale Impfnachweis bescheinigt lediglich den Impfschutz gegen COVID-19. Der elektronische Impfpass hingegen ist eine digitale Kopie des gesamten gelben Impfbuchs und ist Teil der elektronischen Patientenakte.

Welche Vorteile hat der elektronische Impfpass?

Der elektronische Impfpass hat im Vergleich zum gelben Impfbuch einige Vorteile:

Bessere Verfügbarkeit

Eine vollständige Dokumentation der Impfungen wird mit dem elektronischen Impfpass einfacher. Denn viele Menschen haben ihren Impfpass aus Papier nicht so schnell zur Hand und schauen eher selten hinein. Im Gegensatz zum gelben Impfbuch können die Daten in der elektronischen Patientenakte nicht verloren gehen, denn sie sind in der sicheren Telematikinfrastruktur gespeichert.

Bessere Versorgung

Mit dem elektronischen Impfpass können Sie sich in der ePA-App schnell einen Überblick über eventuell bereits bestehende oder bevorstehende Impflücken verschaffen: Welche Impfungen wurden bereits verabreicht? Welche Impfungen sind demnächst fällig?

Mit der App gewähren Sie Ihrer Arztpraxis Zugriff auf den elektronischen Impfpass. So kann Ihre Ärztin oder Ihr Arzt den Impfstatus mit Ihnen besprechen und neue Einträge hinzufügen.

Nach einem Arztwechsel oder Umzug ist für die neue Praxis sofort nachvollziehbar, welche Impfungen bereits erfolgt sind – und nicht erforderliche Impfungen werden vermieden. Abhängig von der ePA-App Ihrer Krankenversicherung können Erinnerungsfunktionen dafür sorgen, Sie rechtzeitig über eine fällige Impfung zu informieren.

Mit dem elektronischen Impfpass können Sie sich schnell einen Überblick über eventuelle Impflücken verschaffen.

Automatisierung

Da viele der Felder im elektronischen Impfpass automatisiert ausgefüllt werden, lassen sich Fehler beim Übertragen der Daten vermeiden.

Welche Vorteile hat der elektronische Impfpass für normale Untersuchungen?

Wie im Papierheft ist es auch im elektronischen Impfpass möglich, Informationen zu durchgemachten Erkrankungen sowie Antikörpernachweise zu notieren.

Da diese Informationen im elektronischen Impfpass in einem standardisierten und strukturierten Datenformat vorliegen, kann das Verwaltungssystem der Praxis diese Daten mit Ihren anderen Gesundheitsinformationen abgleichen.

Daraus ergibt sich für die Ärztin oder den Arzt ein Gesamtbild, das eine effiziente Patientenversorgung ermöglicht – vorausgesetzt natürlich, Sie haben der Praxis den Zugriff auf Ihre Daten erlaubt.

Kann ich den gedruckten und den elektronischen Impfpass parallel nutzen?

Theoretisch ist das möglich. Da dies aber zu Unstimmigkeiten und zu Mehraufwand führen kann, wird empfohlen, sich für eine Variante zu entscheiden.

Der Impfpass aus Papier wird für bestimmte Fälle weiter parallel existieren. Für die Einreise in bestimmte Länder müssen beispielsweise Reiseimpfungen mit einem Vermerk und amtlichem Stempel weiterhin im gelben Impfbuch nachgewiesen werden. Dieses erhalten Sie in dem Fall beispielsweise bei der Impfung in der Arztpraxis.

Wer kann auf meine Daten zugreifen?

Der elektronische Impfpass ist Teil der elektronischen Patientenakte. Wie auch bei der ePA entscheiden Sie, wer auf den Impfpass zugreifen darf – und für wie lange.

Beispielsweise können Sie Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt nur für den anstehenden Gesundheits-Check-up den Zugriff auf Ihren elektronischen Impfpass erlauben – wahlweise aber auch für einen längeren Zeitraum.

Abgesehen von Ihnen und der berechtigten Arztpraxis kann niemand Ihren elektronischen Impfpass einsehen, da alle Dokumente Ende-zu-Ende verschlüsselt sind.

Wie auch bei der ePA entscheiden Sie, wer auf den elektronischen Impfpass zugreifen darf – und für wie lange.

Worauf basiert die elektronische Version des Impfpasses?

Wie und wo Impfungen dokumentiert werden müssen, regelt in Deutschland das Infektionsschutzgesetz (§ 22). Das Gesetz gibt konkret vor, wie die Impfungen dokumentiert werden müssen. Es orientiert sich an der Vorlage des Internationalen Impfpasses (ICV – International Certificate of Vaccination) der Weltgesundheitsorganisation WHO.

Weitere Informationen

Bei Fragen zur Gestaltung oder Anwendung des elektronischen Impfpasses wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenversicherung.

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