ICD-Code F42.1: Vorwiegend Zwangshandlungen [Zwangsrituale]
Sie haben eine Zwangs-Erkrankung, bei der man bestimmte Dinge immer wieder tut.
Eine Zwangs-Erkrankung ist eine psychische Erkrankung. Bei einer Zwangs-Erkrankung denkt oder tut man Dinge zwanghaft immer wieder. Diese Gedanken oder Handlungen lassen sich nicht vermeiden. Sie können unangenehm sein und unsinnig erscheinen.
Eine Zwangs-Erkrankung kann das Denken, Handeln und den Umgang mit anderen Menschen beeinflussen. Es gibt für eine solche Erkrankung verschiedene körperliche und psychische Ursachen.
Sie müssen zwanghaft Dinge immer wieder tun, auch wenn Sie es nicht wollen. Man kann sich beispielsweise zwanghaft waschen oder Dinge putzen. Wenn man die Zwangs-Handlung nicht ausführt, dann ist man in der Regel stark angespannt oder bekommt Angst.
Zusatzkennzeichen
Auf ärztlichen Dokumenten wird der ICD-Code oft durch Buchstaben ergänzt, die die Sicherheit der Diagnose oder die betroffene Körperseite beschreiben.
- G: Gesicherte Diagnose
- V: Verdacht
- Z: Zustand nach
- A: Ausschluss
- L: Links
- R: Rechts
- B: Beidseitig
Weitere Informationen
Quelle
Bereitgestellt von der „Was hab’ ich?“ gemeinnützigen GmbH im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG).