P61.0: Transitorische Thrombozytopenie beim Neugeborenen
Bei Blut-Untersuchungen wurde eine Veränderung festgestellt, bei der vorübergehend zu wenig Blutplättchen im kindlichen Blut vorhanden sind.
Das Blut besteht unter anderem aus einem flüssigen Anteil und verschiedenen Blutzellen. Zu den Blutzellen gehören die roten Blutkörperchen, die weißen Blutkörperchen und die Blutplättchen. Blutplättchen sind wichtig für die Blutgerinnung. An der Blutgerinnung sind unter anderem Blutplättchen und verschiedene Gerinnungs-Proteine im Blut beteiligt. Die Blutplättchen können miteinander verkleben und so eine Blutung stoppen. Die Gerinnungs-Proteine stabilisieren die verklebten Blutplättchen. Dadurch können dann zum Beispiel Wunden heilen.
Es gibt verschiedene Ursachen dafür, dass ein Neugeborenes zu wenig Blutplättchen im Blut hat. Es kann sein, dass das mütterliche Abwehrsystem bestimmte Abwehrstoffe gegen die Blutplättchen des Kindes gebildet hat. Die Abwehrstoffe können über die Plazenta in das Blut des Kindes gelangen. Die Plazenta bildet sich während der Schwangerschaft in der Gebärmutter und verbindet Mutter und Kind. Im Blut des Kindes können die mütterlichen Abwehrstoffe die Blutplättchen des Kindes zerstören. Die Blutplättchen können auch vermindert sein, wenn beim Neugeborenen eine Entzündung durch Krankheits-Erreger besteht.
Das Neugeborene kann ebenfalls zu wenig Blutplättchen haben, wenn das Blut ausgetauscht wurde. Bei einem Blutaustausch wird eine bestimmte Menge Blut des Neugeborenen entnommen und gegen Blut eines anderen Menschen ausgetauscht. So können zum Beispiel schädliche Stoffe aus dem kindlichen Blut entfernt werden.
Wenn zu wenig Blutplättchen vorhanden sind, kann es zu Blutungen kommen. Es können punktförmige Blutungen oder Blutergüsse in der Haut auftreten. Durch verminderte Blutplättchen kann es bei Neugeborenen auch zu Hirnblutungen kommen. Möglicherweise halten Blutungen auch länger an als gewöhnlich.
Zusatzkennzeichen
Auf ärztlichen Dokumenten wird der ICD-Code oft durch Buchstaben ergänzt, die die Sicherheit der Diagnose oder die betroffene Körperseite beschreiben.
- G: Gesicherte Diagnose
- V: Verdacht
- Z: Zustand nach
- A: Ausschluss
- L: Links
- R: Rechts
- B: Beidseitig
Weitere Informationen
Quelle
Bereitgestellt von der „Was hab’ ich?“ gemeinnützigen GmbH im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG).