Der Beipackzettel (Packungsbeilage)

Der Beipackzettel (die Packungsbeilage) enthält eine genaue Beschreibung des Arzneimittels. Er sollte immer in der Verpackung enthalten sein. Er informiert Patientinnen und Patienten unter anderem über die korrekte Anwendung und mögliche Nebenwirkungen des Arzneimittels.

Auf einen Blick

  • Der Beipackzettel enthält die Gebrauchsinformation für ein Arzneimittel.
  • Er sollte immer in der Packung enthalten sein und mit ihr aufbewahrt werden.
  • Der Beipackzettel informiert über Zusammensetzung, Wirkung und Anwendung des Arzneimittels. Außerdem listet er mögliche Nebenwirkungen und Wechselwirkungen auf.
  • Beipackzettel sind auch online abrufbar, zum Beispiel auf der Website der Hersteller.

Hinweis: Die Informationen dieses Artikels können und sollen einen Arztbesuch nicht ersetzen und dürfen nicht zur Selbstdiagnostik oder -behandlung verwendet werden.

Frau liest den Beipackzettel eines Arzneimittels.

Was ist der Beipackzettel?

Der Beipackzettel – auch Packungsbeilage genannt – beinhaltet die Gebrauchsinformation, die in jeder Arzneimittelverpackung enthalten sein muss. Er informiert über das Arzneimittel (Medikament) und den richtigen Umgang damit. Unter anderem enthält der Beipackzettel wichtige Informationen zur Einnahme und Aufbewahrung des Arzneimittels sowie Warnhinweise zu möglichen Nebenwirkungen oder Wechselwirkungen.

Die Informationen des Beipackzettels richten sich an Menschen ohne medizinische Vorkenntnisse. Vor der Zulassung eines Medikaments wird geprüft, ob die Informationen vollständig, gut lesbar und verständlich sind. Um die Orientierung zu erleichtern, sind Packungsbeilagen in Europa immer gleich aufgebaut.

Beipackzettel sind auch im Internet verfügbar. Arzneimittelhersteller sind 
außerdem verpflichtet, sie bei Bedarf für Menschen mit Sehbehinderungen in Blindenschrift, Großschrift oder als Hörversion bereitzustellen.

Welche Informationen enthält der Beipackzettel?

Der Beipackzettel enthält wichtige Hinweise zur richtigen Anwendung und Aufbewahrung des Arzneimittels.

Der Beipackzettel enthält wichtige Hinweise zur richtigen Anwendung und Aufbewahrung des Arzneimittels.

In Europa sind die Angaben im Beipackzettel immer in der gleichen Reihenfolge aufgeführt. Zu den wichtigsten Informationen zählen:

Welcher Wirkstoff wird eingesetzt?

Der Name des Arzneiwirkstoffs ist oft ein anderer als der Markenname, der auf der Verpackung steht. So enthält beispielsweise das Schmerzmittel mit dem Markennamen Aspirin den Wirkstoff Acetylsalicylsäure. Unter Punkt 1 der Packungsbeilage sind der Wirkstoff und verwendete Hilfsstoffe aufgeführt. Dies kann wichtig sein, falls gegen bestimmte Bestandteile eine Allergie besteht. Auch wenn Medikamente im Ausland nachgekauft werden müssen, ist es hilfreich, den Wirkstoff zu kennen.

Wie wirkt das Arzneimittel?

In der Packungsbeilage steht, welche therapeutische Wirkung das Arzneimittel hat, ob es zum Beispiel Schmerzen lindert oder den Blutdruck senkt. Das Anwendungsgebiet beschreibt, in welchen Körperregionen oder Körpersystemen es wirkt, wie etwa im Blutkreislauf.

Was ist vor der Einnahme zu beachten?

Die Packungsbeilage führt auf, bei welchen Vorerkrankungen oder unter welchen Umständen das Arzneimittel nicht oder nur nach ärztlicher Rücksprache eingenommen werden darf. So dürfen viele Arzneimittel in der Schwangerschaft oder Stillzeit nicht verwendet werden. Die Packungsbeilage listet auch mögliche Wechselwirkungen auf, die bei der gleichzeitigen Einnahme von anderen Medikamenten oder bestimmten Lebensmitteln auftreten können. 

Wie ist das Arzneimittel einzunehmen?

Damit ein Arzneimittel richtig wirkt, muss es wie vorgeschrieben eingenommen werden. Die Packungsbeilage enthält Hinweise zur Dosierung, also der Menge, dem Zeitpunkt sowie der Dauer der Anwendung. Einige Medikamente müssen beispielsweise täglich zum selben Zeitpunkt oder in einem bestimmten Abstand voneinander eingenommen werden. 

Welche Nebenwirkungen sind möglich?

Neben ihrer gewünschten Wirkung können Arzneimittel auch unerwünschte Effekte (Nebenwirkungen) haben. Diese sind nach der Häufigkeit ihres Auftretens aufgelistet. Wenn Sie während der Einnahme ungewöhnliche Reaktionen bei sich bemerken, können Sie in der Packungsbeilage nachlesen, ob diese mit dem Arzneimittel in Zusammenhang stehen. Wenn Sie Nebenwirkungen feststellen – insbesondere schwerwiegende – sollten Sie sich an Ihre Arztpraxis oder eine Apotheke wenden.

Wie ist das Arzneimittel aufzubewahren?

Einige Arzneimittel müssen im Kühlschrank aufbewahrt werden oder sind nach dem Öffnen nur eine bestimmte Zeit haltbar. Hinweise zur richtigen Aufbewahrung und zur Entsorgung von Resten finden Sie unter Punkt 5 des Beipackzettels. 

Wer ist für das Arzneimittel verantwortlich?

Der Beipackzettel enthält außerdem den Namen und die Anschrift des Arzneimittelherstellers sowie das Datum der letzten Überarbeitung der Informationen.

Wann ist es sinnvoll, den Beipackzettel zu lesen?

Nicht nur bei freiverkäuflichen Medikamenten, sondern auch bei ärztlich verordneten Arzneimitteln ist es wichtig, vor der ersten Einnahme den Beipackzettel zu lesen. Das gilt besonders, wenn:

  • Sie prüfen möchten, ob das Medikament für Sie infrage kommt – nicht immer sind in der Arztpraxis oder Apotheke alle Unverträglichkeiten oder Umstände bekannt, die gegen die Einnahme eines Medikaments sprechen
  • Sie unsicher sind, wie Sie ein Medikament einnehmen sollen oder in welcher Dosis
  • Sie andere Medikamente einnehmen und sich über mögliche Wechselwirkungen informieren möchten
  • Sie nach der Einnahme Beschwerden haben und nachsehen möchten, ob dies eine bekannte Nebenwirkung des Medikaments ist und wie Sie reagieren sollten
  • Sie das Unternehmen kontaktieren möchten, dem die Zulassung gehört

Bei Unsicherheiten oder wenn Sie in der Packungsbeilage etwas nicht verstehen, können Sie bei Ihrer Ärztin, Ihrem Arzt oder in der Apotheke nachfragen. Dies gilt auch, wenn Sie durch eine lange Liste der möglichen Nebenwirkungen im Beipackzettel beunruhigt sind.

Wenn man über einen längeren Zeitraum das gleiche Medikament einnimmt, ist es ebenfalls sinnvoll, immer wieder den Beipackzettel zu lesen. Die Informationen darin werden regelmäßig aktualisiert.

Wichtig zu wissen: Der Beipackzettel ist nicht dazu geeignet, die Wirkung und das Risiko eines Medikaments einzuschätzen. Fragen Sie dazu besser Ihre Ärztin oder Ihren Arzt.

Wo findet man Beipackzettel im Internet?

Wenn Sie den Beipackzettel verlegt oder verloren haben und etwas nachlesen möchten, können Sie die Informationen meist auch im Internet auf der Website der jeweiligen Herstellerfirma abrufen.

Die Beipackzettel der meisten Medikamente kann man im Internet finden.

Auch unter pharmnet-bund.de kann man die Beipackzettel von in Deutschland zugelassenen Arzneimitteln finden.  

Für blinde und sehbehinderte Menschen müssen pharmazeutische Unternehmen die Beipackzettel in Blindenschrift, im Großdruck oder als Hörversion zur Verfügung zu stellen.

  • Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Arzneimittelentsorgung. Aufgerufen am 26.09.2022.
  • Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Packungsbeilage. Aufgerufen am 26.09.2022.
  • Bundesministerium der Justiz (BMJ). Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz – AMG). §11 Packungsbeilage. Stand: 10.08.2021.
  • European Patients’ Academy (EUPATI). Informationen über Arzneimittel. Aufgerufen am 26.09.2022.

In Zusammenarbeit mit dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

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