Das elektronische Zahnbonusheft (E‑Zahnbonusheft)

Versicherte können das elektronische Zahnbonusheft nutzen, um nachzuweisen, dass sie regelmäßig Vorsorgetermine beim Zahnarzt wahrgenommen haben. Es ist Bestandteil der elektronischen Patientenakte. Welche Vorteile die elektronische Variante gegenüber dem gedruckten Zahnbonusheft hat, lesen Sie hier.

Auf einen Blick

  • Das elektronische Zahnbonusheft ist Teil der elektronischen Patientenakte.
  • Inhaltlich gleicht es dem Papierheft.
  • Das elektronische Zahnbonusheft hat unter anderem den Vorteil, dass es jederzeit und bei jeder Untersuchung verfügbar ist.
  • Je nach Ausgestaltung der ePA-App durch die Krankenversicherung sind automatische Terminerinnerungen möglich.
  • Die Nutzung des elektronischen Zahnbonusheftes ist freiwillig – wie auch die Nutzung der elektronischen Patientenakte, in der das Heft gespeichert ist.

Hinweis: Die Informationen dieses Artikels können und sollen einen Arztbesuch nicht ersetzen und dürfen nicht zur Selbstdiagnostik oder -behandlung verwendet werden.

E-Zahnbonusheft: Ein Patient sitzt auf dem Behandlungstuhl beim Zahnarzt. Die Ärztin sitzt neben ihm und zeigt ihm die Röntgenaufnahme seines Gebisses auf einem Tablet.

Was ist das elektronische Zahnbonusheft?

Das elektronische Zahnbonusheft dient als Nachweis für die Teilnahme an regelmäßigen Kontrollterminen beim Zahnarzt, so wie das bisherige gedruckte Bonusheft.

Das kann sich lohnen: Gesetzlich Versicherte, die sich die Kontrolltermine im Bonusheft lückenlos dokumentieren lassen, verringern damit die Selbstbeteiligung an den anfallenden Behandlungskosten, falls ein Zahnersatz notwendig wird. Wer in den zurückliegenden fünf Kalenderjahren regelmäßige Kontrolluntersuchungen beim Zahnarzt nachweisen kann, erhält statt 60 Prozent Festzuschuss eine Übernahme von 70 Prozent der Kosten. Wer für die vergangenen zehn Jahre lückenlose Einträge im Zahnbonusheft hat, bekommt 75 Prozent Zuschuss.

Wichtig zu wissen: Ob Sie die digitale Variante des Zahnbonusheftes oder weiterhin das gedruckte Zahnbonusheft nutzen, bleibt Ihnen als Patientin oder Patient selbst überlassen und hat keinen Einfluss auf die jeweilige Erstattung.

Welche Vorteile hat das elektronische Zahnbonusheft?

Das bisherige Zahnbonusheft ist ein gedrucktes Heft, das verloren gehen oder verlegt werden kann. Mit der elektronischen Variante ist das nicht mehr möglich: Das elektronische Zahnbonusheft ist in der elektronischen Patientenakte (ePA) gespeichert und kann dort jederzeit aufgerufen werden.

In der elektronischen Patientenakte (ePA) kann ab 2022 auch das elektronische Zahnbonusheft gespeichert werden.

Um Ihre Kontrolltermine dokumentieren zu lassen, erlauben Sie Ihrer Zahnarztpraxis über die ePA-App oder die elektronische Gesundheitskarte (eGK) den Zugriff auf das elektronische Zahnbonusheft. So geht kein stattgefundener Termin verloren. Beim gedruckten Zahnbonusheft kann das leichter passieren – etwa, weil man das Heft vergisst und später nicht daran denkt, den Zahnarztbesuch nachtragen zu lassen.

Wichtig zu wissen: Eine lückenlose Dokumentation der Kontrolltermine ist wichtig, weil die Selbstbeteiligung bei Zahnersatzkosten nur dann gesenkt wird, wenn Sie alle erforderlichen Kontrolltermine nachweisen können.

Ein weiterer Vorteil des elektronischen Zahnbonusheftes: Je nachdem, wie die ePA-App Ihrer Krankenversicherung gestaltet ist, können Sie sich an bevorstehende Kontrolltermine automatisch erinnern lassen.

Verfallen Einträge aus meinem bisherigen Bonusheft?

Nein. Alle Kontrolltermine aus dem bisherigen Heft und jene, die noch nicht dokumentiert wurden, können von der Zahnarztpraxis nachträglich in das elektronische Zahnbonusheft eingetragen werden. Es ist auch möglich, der Krankenversicherung eine Kopie der bisher auf Papier erfolgten Dokumentation als Nachweis zukommen zu lassen und lediglich die neuen Einträge elektronisch zu führen und zu übermitteln.

Wer kann auf meine Daten im elektronischen Zahnbonusheft zugreifen?

Das elektronische Zahnbonusheft ist Teil der elektronischen Patientenakte (ePA). Wie bei der ePA entscheiden auch beim Bonusheft allein Sie, wer darauf zugreifen darf – und für wie lange. Möchten Sie das elektronische Zahnbonusheft nutzen, müssen Sie Ihrer behandelnden Zahnarztpraxis für den anstehenden Kontrolltermin den Zugriff darauf erlauben. Dann kann die Praxis die erfolgte Kontrolluntersuchung dokumentieren.

Für den Kontrolltermin können Befunde und Diagnosen aus einer anderen Praxis hilfreich sein. In diesem Fall können Sie auch darauf den Zugriff erlauben. Andere, nicht freigegebene Gesundheitsinformationen bleiben der Zahnarztpraxis hingegen verborgen.

Wichtig zu wissen: Außer Ihnen und der behandelnden Praxis kann niemand das elektronische Zahnbonusheft einsehen, da alle Dokumente Ende-zu-Ende verschlüsselt sind.

Worauf basiert die elektronische Version des Zahnbonusheftes?

Alle gesetzlich Versicherten haben seit 1989 einen Anspruch darauf, dass ihre Kontrollbesuche beim Zahnarzt in einem Zahnbonusheft dokumentiert werden. Die Selbstbeteiligung bei Zahnersatzkosten kann damit reduziert werden. Das Zahnbonusheft wurde von der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) konzipiert. Auch das elektronische Zahnbonusheft basiert auf diesen Vorgaben.

Weitere Informationen

Bei Fragen zur Gestaltung oder Anwendung des elektronischen Zahnbonusheftes wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenversicherung.

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