Das elektronische Zahnbonusheft (E‑Zahnbonusheft)

Versicherte können das elektronische Zahnbonusheft als Bestandteil ihrer elektronischen Patientenakte nutzen. Es soll wie das bisherige Bonusheft aus Papier als Nachweis der Kontrolltermine dienen.

Auf einen Blick

  • Das elektronische Zahnbonusheft ist Teil der elektronischen Patientenakte.
  • Inhaltlich gleicht das E-Zahnbonusheft dem Papierheft.
  • Das elektronische Zahnbonusheft hat unter anderem den Vorteil, dass es jederzeit und bei jeder Untersuchung verfügbar und vorzeigbar ist.
  • Die Nutzung des elektronischen Zahnbonushefts ist freiwillig – wie auch die Nutzung der elektronischen Patientenakte, in der das Heft gespeichert ist.

Hinweis: Die Informationen dieses Artikels können und sollen einen Arztbesuch nicht ersetzen und dürfen nicht zur Selbstdiagnostik oder -behandlung verwendet werden.

E-Zahnbonusheft: Ein Patient sitzt auf dem Behandlungstuhl beim Zahnarzt. Die Ärztin sitzt neben ihm und zeigt ihm die Röntgenaufnahme seines Gebisses auf einem Tablet.

Was ist das elektronische Zahnbonusheft?

Das elektronische Zahnbonusheft dient als Nachweis für die Teilnahme an regelmäßigen Kontrollterminen beim Zahnarzt, so wie das bisherige gedruckte Bonusheft.

Der Nachweis lohnt sich: Gesetzlich Versicherte, die sich die Kontrolltermine im Bonusheft lückenlos dokumentieren lassen, verringern damit die Selbstbeteiligung an den anfallenden Behandlungskosten, falls ein Zahnersatz notwendig wird. Wer in den zurückliegenden fünf Kalenderjahren regelmäßige Kontrolluntersuchungen beim Zahnarzt nachweisen kann, erhält statt 60 Prozent Festzuschuss eine Übernahme von 70 Prozent der Kosten. Wer für die vergangenen zehn Jahre lückenlose Einträge im Zahnbonusheft hat, bekommt 75 Prozent Zuschuss.

Wichtig zu wissen: Ob Sie die digitale Version des Zahnbonusheftes oder weiterhin das gedruckte Zahnbonusheft nutzen, bleibt Ihnen als Patientin oder Patient selbst überlassen.

Welche Neuerungen bietet das elektronische Zahnbonusheft?

Das bisherige Zahnbonusheft ist ein gedrucktes Heft, das verloren gehen oder verlegt werden kann. Mit der elektronischen Variante ist das nicht mehr möglich: Das elektronische Zahnbonusheft ist in der elektronischen Patientenakte (ePA) gespeichert und kann dort jederzeit aufgerufen werden. 

Das elektronische Zahnbonusheft kann in der elektronischen Patientenakte (ePA) gespeichert werden.

Um Ihre Kontrolltermine dokumentieren zu lassen, müssen Sie Ihrer Zahnarztpraxis vor Ort den Zugriff auf das elektronische Zahnbonusheft erlauben. 

Wichtig zu wissen: Eine lückenlose Dokumentation der Kontrolltermine ist wichtig, weil die Selbstbeteiligung bei Zahnersatzkosten nur dann gesenkt wird, wenn Sie alle erforderlichen Kontrolltermine nachweisen können.

Verfallen Einträge aus meinem bisherigen Bonusheft?

Einträge aus dem bisherigen Bonusheft und Kontrolltermine, die noch nicht dokumentiert wurden, können von der Zahnarztpraxis nachträglich in das elektronische Zahnbonusheft eingetragen werden. Es ist auch möglich, der Krankenversicherung eine Kopie der bisher auf Papier erfolgten Dokumentation als Nachweis zukommen zu lassen und lediglich die neuen Einträge elektronisch zu führen und zu übermitteln.

Wer kann auf meine Daten im elektronischen Zahnbonusheft zugreifen?

Das elektronische Zahnbonusheft ist Teil der elektronischen Patientenakte (ePA). Wie bei der ePA entscheiden auch beim Bonusheft allein Sie, wer darauf zugreifen darf – und für wie lange. Möchten Sie das elektronische Zahnbonusheft nutzen, müssen Sie Ihrer behandelnden Zahnarztpraxis für den anstehenden Kontrolltermin den Zugriff darauf erlauben. Dann kann die Praxis die erfolgte Kontrolluntersuchung eintragen.

Wichtig zu wissen: Das elektronische Zahnbonusheft kann man nur mit Ihrer Erlaubnis einsehen. Die Informationen daraus werden in verschlüsselter Form auf die Server der Telematikinfrastruktur übertragen.

Worauf basiert die elektronische Version des Zahnbonushefts?

Alle gesetzlich Versicherten haben seit 1989 einen Anspruch darauf, dass ihre Kontrollbesuche beim Zahnarzt in einem Zahnbonusheft dokumentiert werden. Die Selbstbeteiligung bei Zahnersatzkosten kann damit reduziert werden. Das Zahnbonusheft wurde von der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) konzipiert. Auch das elektronische Zahnbonusheft basiert auf diesen Vorgaben.

Weitere Informationen

Bei Fragen zur Gestaltung oder Anwendung des elektronischen Zahnbonusheftes wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenversicherung.

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