Wie funktioniert der Datenschutz im Gesundheitswesen?

Ob elektronische Patientenakte, Online-Videosprechstunde oder elektronischer Arztbrief – die Digitalisierung des Gesundheitswesens bietet viele Möglichkeiten. Digitale Identitäten, sichere Verschlüsselungsverfahren und das Netz der Telematikinfrastruktur gewährleisten dabei den Datenschutz und die Datensicherheit.

Auf einen Blick

  • Datenschutz und Datensicherheit spielen eine wichtige Rolle bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens.
  • Die Telematikinfrastruktur (TI) ist ein geschlossenes Datennetz, das dem Austausch von Daten im deutschen Gesundheitssystem dient.
  • Die Dienste der Telematikinfrastruktur ermöglichen eine sichere Speicherung der sensiblen Patientendaten, zum Beispiel in der elektronischen Patientenakte.
  • Diese sind durch gezielte Maßnahmen fälschungssicher und jederzeit vor einem unberechtigten Zugriff geschützt.

Hinweis: Die Informationen dieses Artikels können und sollen einen Arztbesuch nicht ersetzen und dürfen nicht zur Selbstdiagnostik oder -behandlung verwendet werden.

Datenschutz: Eine Ärztin zeigt einer Patientin etwas auf einem Tablet.

Was ist Datenschutz?

Datenschutz bedeutet, dass personenbezogene Daten vor Missbrauch sowie vor unerlaubter Speicherung und Verarbeitung geschützt werden. Der Begriff umfasst auch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, also dass jede und jeder Einzelne über die Preisgabe und Verwendung der eigenen personenbezogenen Daten selbst bestimmen kann.

Im Gesundheitssystem werden tagtäglich riesige Mengen von persönlichen Daten erhoben und verwaltet. Im medizinischen Umfeld fallen darüber hinaus krankheitsbezogene Daten beispielsweise zu Erkrankungen und Behandlungen an, die der ärztlichen Schweigepflicht unterliegen. Patientinnen und Patienten müssen ihren Ärztinnen und Ärzten in diesem Punkt vertrauen können.

Die zunehmende Vernetzung von Institutionen sowie die digitale Übertragung und Speicherung von persönlichen und medizinischen Daten erfordern, dass die datenschutzrechtlichen Vorgaben so umgesetzt werden, dass der Datenschutz jederzeit gewährleistet wird.

Bei der Entwicklung der digitalen Vernetzung wurde auf besondere Schutzstandards geachtet und die Telematikinfrastruktur (TI) geschaffen: Ein sicheres Netz speziell für das Gesundheitssystem, zu dem nur registrierte Personen und Einrichtungen Zugang haben. Die TI ermöglicht eine sichere Kommunikation und Übertragung von Daten, die auf Servern in Deutschland gespeichert werden.

Der Datenaustausch erfolgt verschlüsselt innerhalb der Telematikinfrastruktur (TI) und ist damit gegen unbefugte Zugriffe geschützt.

Wie das sichere Datennetz des deutschen Gesundheitswesens aufgebaut ist, lesen Sie im Artikel Telematikinfrastruktur.

Wer hat Zugriff auf meine Gesundheitsdaten?

Auf der elektronischen Gesundheitskarte sind persönliche Daten, die Versichertenstammdaten, gespeichert. Dazu zählen beispielsweise Name, Versichertennummer, Geburtsdatum und Angaben zum Versicherungsschutz. Gibt eine Patientin oder ein Patient die elektronische Gesundheitskarte an das Praxispersonal weiter, stimmt sie oder er damit in diesem Moment der Nutzung der persönlichen Daten zu.

Beim Einlesen der Karte erfolgt ein Abgleich der Versichertenstammdaten mit denen der Krankenkasse. Hat sich beispielsweise die Adresse geändert, so wird diese auf der Gesundheitskarte aktualisiert.

Diese Verbindung ist durch einen Schlüssel gesichert, der auf der Gesundheitskarte gespeichert und nur der Krankenkasse der oder des Versicherten bekannt ist. Jede elektronische Gesundheitskarte verfügt über solch einen einzigartigen Schlüssel.

Auf ihrem Weg sind die Versichertenstammdaten zusätzlich durch die gesicherte Verbindung der TI und eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung geschützt.

Gesundheitsdaten sind geschützt durch: Schlüssel auf der eGk, Netz der TI, Verschlüsselte Übertragung

Andere digitale Angebote wie die elektronische Patientenakte (ePA) können Patientinnen und Patienten freiwillig nutzen. Sie gibt ihnen die Hoheit und Kontrolle über ihre medizinischen Daten, zum Beispiel indem sie darin jederzeit und ohne Aufforderung nachvollziehen können, welche medizinischen Leistungen abgerechnet wurden.

Damit eine Arztpraxis auf medizinische Informationen in der ePA zugreifen kann, muss die Patientin oder der Patient den Zugriff auf die Dokumente in der elektronischen Patientenakte vorher für diese Praxis freigegeben haben. Dabei können verschiedenen Praxen unterschiedliche Zugriffs- und Bearbeitungsrechte eingeräumt werden.

Was sind elektronische Patientenakte und ePA-App?

Erfahren Sie im folgenden Video, welche Vorteile die elektronische Patientenakte (ePA) mit sich bringt und wie die Datenübermittlung funktioniert.

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Es gelten die dort bekanntgegebenen Datenschutzhinweise.

Wie erfolgt die Autorisierung der Beteiligten?

In der realen Welt lässt sich die Identität einer Person durch körperliche Merkmale nachweisen, zum Beispiel ein Foto des Gesichts, einen Fingerabdruck sowie persönliche Daten in Verbindung mit einem Dokument wie dem Personalausweis.

In der virtuellen Welt verwendet man für die digitale Authentifizierung Kennzeichen wie Benutzername und Passwort, Chipkarten, Token oder biometrische Daten.

Um im Gesundheitswesen Daten über die Telematikinfrastruktur (TI) austauschen zu können, müssen sich alle Beteiligten authentifizieren:

Für bestimmte Anwendungen kann die Karte nur mit einer PIN genutzt werden.

Auf den Karten sind Schlüssel gespeichert, die in Verbindung mit einem Zertifikat als digitale Identität dienen und einen Datenaustausch ermöglichen.

An diese Schlüssel sind zudem unterschiedliche Berechtigungen in der TI gekoppelt: Eine Ärztin nimmt beispielsweise andere Aufgaben in der Versorgung wahr als ein Apotheker und hat dementsprechend andere Rechte beim Zugriff auf medizinische Daten. Krankenkassen können dagegen gar nicht auf medizinische Daten zugreifen.

Wie werden die Daten in der ePA verschlüsselt?

Nur Versicherte haben Zugriff auf ihre eigene elektronische Patientenakte (ePA) und niemand sonst – außer sie erlauben den Zugriff auf die gesamte Akte, einzelne Unterordner oder bestimmte Dokumente darin.

Dies wird über einen individuellen elektronischen „Aktenschlüssel“ gewährleistet, der zu jeder ePA gehört, sowie über „Dokumentenschlüssel“ für die einzelnen Dokumente in der Akte.

Berechtigt eine Patientin oder ein Patient eine Arztpraxis, auf Dokumente der elektronischen Patientenakte (ePA) zuzugreifen, so erhält diese die entsprechenden Schlüssel. Nur damit ist es der Praxis möglich, Daten und Dokumente in der ePA zu lesen oder abzulegen.

Wichtig zu wissen: Ärzte und Therapeuten dürfen die Daten in der ePA nur für die medizinische Versorgung verwenden. Wer keinen Heilberuf ausübt, kann nicht darauf zugreifen. Krankenkassen als Anbieter der ePA können Daten in die Akte einstellen, zum Beispiel Informationen zu Leistungen, die in Anspruch genommen wurden. Sie können aber nicht darin lesen: Dies ist technisch unterbunden.

Sind die Gesundheitsdaten wirklich sicher?

Medizinische Daten sind wirksam gegen unbefugte Zugriffe geschützt durch

  • das geschlossene Netz der Telematikinfrastruktur (TI),
  • die Authentifizierung aller Beteiligten und
  • sichere Verschlüsselungsverfahren.

Die mehrfache Verschlüsselung der Gesundheitsdaten und auch von Arztbriefen, die in der TI per E-Mail ausgetauscht werden, sorgt dafür, dass nur der vorgesehene Empfänger die Daten lesen kann. Elektronische Signaturen schützen bestimmte Dokumente zusätzlich vor Fälschungen.

Datenabfragen von der elektronischen Gesundheitskarte sind für Versicherte nachvollziehbar, da sie auf der Karte protokolliert werden. Dies gilt in ähnlicher Form auch für die elektronische Patientenakte.

Alle technischen Komponenten und Dienste müssen von der Gesellschaft für Telematik (gematik GmbH) zugelassen und nach den Vorgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vorab geprüft werden. Mögliche Schwachstellen, Bedrohungen und Risiken werden permanent überwacht. So ist sichergestellt, dass Datenschutz und Datensicherheit immer den aktuellen Anforderungen genügen.

Weitere Informationen

Technische Vorgaben rund um die Telematikinfrastruktur und den Datenschutz sind einsehbar im Fachportal der Gesellschaft für Telematik (gematik GmbH).

Geprüft durch die Nationale Agentur für Digitale Medizin (gematik). 

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